Full text : Finanzwissenschaft

II.  Abschnitt.  Geschichte  der  Staatswirtschaft.  13
schäftigung  des  Individuums,  aus  der  Produktivität  des  Bodens  und
und  des  Vermögens  ergibt  und  man  versucht,  dieselben  mittels  einzelner ­
  Merkmale  festzuhalten ;  so  entstehen  die  Ertragssteuern  und
bei  den  persönlichen  Steuern  die  Klassensteuern.  Auf  der  höchsten
Stufe  der  Entwicklung  führt  das  Streben  nach  Erfassung  der  Leistungsfähigkeit ­
  zu  Einkommensteuern  und  einkommensteuerartigen
Steuern.
Die  allgemeinste  Lehre,  welche  die  Geschichte  mit  Bezug  auf
die  Gestaltung  des  Staatshaushaltes  bietet,  besteht  wohl  darin,  daß
die  im  Besitze  der  Staatsgewalt  befindlichen  Klassen  nach  Möglichkeit ­
  die  Staatslasten  von  sich  abzuwälzen  trachteten.  Doch  kann
dieses  Prinzip  nicht  so  drastich  angewendet  werden,  wie  dies  z.  B.
Loria  tut.  Im  Gegenteil  muß  eher  jene  Auffassung  bestätigt  werden,
daß  die  herrschenden  Klassen  im  eigenen  Interesse,  also  gewissermaßen ­
  aus  egoaltruistischen  Motiven  —  wie  dies  Forli  sagt  —
einen  Teil  der  Staatslasten  in  einer  oder  der  anderen  Form  auf
sich  nehmen.  Hierzu  kommt  mit  der  Entwicklung  der  Gesellschaft
das  stärkere  Pflichtbewußtsein  der  höheren  Klassen,  welches  die
egoistischen  Triebe  derselben  zügelt.  Die  Gestaltung  dieser  Gefühle,
die  mehr  minder  intensive  Kraft  des  Gemeingeistes,  spiegelt  sich
in  den  Finanzsystemen  einzelner  Perioden  wider.
Wir  wollen  nun  im  einzelnen  die  Gestaltungen  bei  den  wichtigeren ­
  Kulturvölkern  kurz  ins  Auge  fassen.  Böckh  1 )  weist  darauf
hin,  daß  wenn  auch  Staatsumwälzungen  in  Griechenland  nicht,  wie
in  neuerer  Zeit,  mit  finanziellen  Bedrängnissen  zusammenhingen,
und  wenn  auch  in  Athen  kein  eigener  Archon  an  der  Spitze  der
Finanzverwaltung  stand,  trotzdem  die  Finanz  Verwaltung  als  einer
der  wichtigsten  Zweige  der  öffentlichen  Geschäfte  angesehen  wurde.
Schon  gab  es  Staatsmänner,  die  sich  ausschließlich  mit  den  finanziellen ­
  Angelegenheiten  befaßten  und  alle  großen  Demagogen  suchten
mittelbaren  oder  unmittelbaren  Einfluß  darauf  zu  erhalten.  Die
schlechten  Finanzeinrichtungen  trugen  auch  wesentlich  zum  Untergang ­
  Athens  bei.  Die  Ausgaben  des  athenischen  Staates  waren
namentlich  folgende:  Aufwand  für  Bauwerke,  Polizei,  Feste,  Spenden ­
  an  das  Volk,  Sold  in  Friedenszeiten,  Armenunterstützung,  öffentliche ­
  Belohnungen,  Heer  und  Flotte,  Kriege.  In  der  Urzeit  des
griechischen  Staates  beschränkten  sich  die  Staatsbedürfnisse  auf  den
Unterhalt  des  Fürsten  und  auf  die  den  Göttern  gebrachten  Opfer.
Zur  Befriedigung  dieser  Bedürfnisse  standen  Ländereien  und  deren
Erträge  zur  Verfügung.  Bei  Bauten  und  Kriegen  wurde  das  ganze

*)  Staatshaushaltung  der  Athener.  3.  Ausl.  Berlin  1886.
            
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