Full text: Finanzwissenschaft

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4. Buch. V. Teil. Die Steuern. 
die großen Fehler des Steuersystems radikal zu beheben. Ja in 
manchen Punkten zeigte sich eine grobe Verletzung des Prinzipes 
der Steuergerechtigkeit. Auf die Reform der direkten Steuern 
folgte in den 80 er Jahren die Reform der indirekten Steuern. 
Endlich kam im Jahre 1909 die große Steuerreform: Einführung 
der Einkommensteuer mit steuerfreiem Existenzminimum und pro 
gressivem Steuerfuß und Revision der bestehenden direkten Steuern, 
nachdem die Ertragssteuern beibehalten wurden. 
D. Die Hauptarten der Steuern. 
I. Abschnitt. 
Direkte und indirekte Steuern. 
1. Der Staat nimmt zur Befriedigung seiner Bedürfnisse die 
Staatsbürger ihrer Leistungsfähigkeit entsprechend in der Form der 
Steuer in Anspruch. Da die Staatsbedürfnisse von Jahr zu Jahr 
sich in der Regel erneuern, muß zu ihrer Befriedigung gleichfalls 
eine solche Grundlage gefunden werden, die denselben Charakter 
besitzt. Diesen Charakter besitzt nur das Einkommen. Nach der 
wissenschaftlichen Entfaltung der Steuertheorie müßte man daher 
zu dem Resultate kommen, daß nur das Einkommen der Staats 
bürger der Maßstab sein kann bei der Inanspruchnahme zur Be 
friedigung der Staatsbedürfnisse. Jedoch hat die Erfahrung in 
allen Staaten gelehrt, daß jedes direkt auf das Einkommen basierte 
Steuersystem mangelhaft ist; der Staat besitzt nicht die genaue 
Kenntnis des Einkommens, der Staatsbürger wünscht nicht dasselbe 
genau anzugeben. Der Staat versucht darum auf Umwegen die 
Besteuerung nach dem Einkommen, insofern als er solche Erscheiungen 
des wirtschaftlichen Lebens zum Maßstab wählte, die äußerlich er 
kennbar sind. Solche Momente sind die Produktion, die Zirkulation, die 
Konsumtion. Auf dieser Grundlage entstanden die zwei Systeme, das 
der einzigen Steuer und das der zusammengesetzten Steuern; 
jenes geht von der tatsächlichen Steuerfähigkeit der Staatsbürger — 
vom Einkommen — aus; dieses präsumiert auf Grund verschiedener 
Symptome die Steuerfähigkeit. Theoretisch kann natürlich nur die 
einzige Steuer vollkommen sein, freilich, bei bedeutenden praktischen 
Unvollkomfnenheiten, die bis zur totalen Unanwendbarkeit sich
	        
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