Full text : Finanzwissenschaft

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1.  Buch.  Einleitende  Lehren.

Volk  in  Anspruch  genommen  und  Geldleistungen  wurden  nicht  beansprucht. ­
  Mit  der  Entwicklung  größerer  Staatstätigkeit  aber
wurde  auch  regelmäßige  Besteuerung  notwendig,  denn  wenn  auch
mit  dem  Siege  der  Demokratie  die  Kosten  des  königlichen  Haushaltes ­
  wegfielen,  immer  größere  Kosten  verursachte  die  Verpflegung
des  Volkes  und  die  Belohnung  seiner  öffentlichen  Funktionen.  Im
fünften  Jahrhundert  waren  die  Staatsdomänen  schon  sehr  zusammengeschrumpft; ­
  größere  Bedeutung  hatten  die  Bergwerke.  Direkte
Steuern  in  der  Form  von  Naturalleistungen  werden  schon  von
Homer  erwähnt  und.  mit  der  Tyrannis  wird  die  Steuer  zur  regelmäßigen ­
  Einnahmequelle.  Die  Demokratie  macht  die  direkten
Steuern  wieder  zur  außerordentlichen  Einnahmequelle.  Nichts  widersprach ­
  so  sehr  dem  Geiste  der  Freiheit  sagt  Böckh  1 )  wie
die  persönliche  Steuer.  Nicht  vom  Körper,  sondern  vom  Vermögen
müsse  gesteuert  werden,  aber  auch  das  Vermögen  der  Bürger  wurde
nur  im  Notfall  besteuert  oder  unter  einer  ehrenvollen  Form.  Diesen
Charakter  besaßen  die  Liturgien,  insbesondere  die  Triarchie,  die
Last  der  Ausstattung  von  Kriegsschiffen,  die  Choregie,  Bestreitung
des  Aufwandes  für  die  öffentlichen  Feste  und  Spiele,  endlich  die
Vermögenssteuer.  Hierzu  kamen,  wenn  auch  nur  ausnahmsweise,
Anlehen,  in-  und  ausländische,  verzinsbare  und  unverzinsbare.  Die
größte  Bedeutung  besaßen  die  indirekten  Steuern,  zum  Teil  mit  dem
Charakter  der  Gebühren.  An  erster  Stelle  standen  die  Zölle  und
Gebühren  für  die  Benutzung  der  Häfen,  welche  sich  aus  den  Geschenken ­
  entwickelten,  welche  vordem  die  fremden  Kaufleute  für
Gestattung  des  Handels  darboten.  Auch  der  Marktverkehr  wurde
besteuert  und  zur  Zeit  der  peloponnesischen  Kriege  wurde  die  Steuer
schon  bei  den  Stadttoren  eingehoben,  wodurch  diese  Steuer  die  Eigenschaft ­
  von  Verbrauchssteuern  erhielt.  Der  Steuer  unterlag  der  Verkehr ­
  in  Immobilien.  Gewisse  Beschäftigungen  mußten  Steuern  bezahlen, ­
  ebenso  die  Fremden.  Auch  für  das  Gerichtsverfahren
wurden  ziemlich  hohe  Gebühren  eingehoben.  Konfiskation  von
Gütern  bildete  gleichfalls  eine  ziemlich  beständige  und  nicht  unbedeutende ­
  Einnahmequelle.  (Siehe  Beloch,  Griechische  Geschichte  I.)
In  Born  bildeten  in  der  ältesten  Zeit  der  ager  publicus,  Salinen,
Zölle,  Strafgebühren,  ein  Teil  der  Kriegsbeute  die  wichtigsten  staatlichen ­
  Einnahmequellen.  Diese  Einnahmequellen  waren  zur  Befriedigung ­
  der  Staatsbedürfnisse  genügend;  die  Verwaltung  verursachte ­
  nur  geringe  Kosten  und  die  Kosten  der  Kriege  trugen
die  Bürger  unmittelbar  aus  Eigenem.  Zur  Deckung  außerordenti)

  Staatshanshaltung  der  Athener.  3.  Anfl.  Berlin  1866.
            
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