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1. Buch. Einleitende Lehren.
Volk in Anspruch genommen und Geldleistungen wurden nicht beansprucht.
Mit der Entwicklung größerer Staatstätigkeit aber
wurde auch regelmäßige Besteuerung notwendig, denn wenn auch
mit dem Siege der Demokratie die Kosten des königlichen Haushaltes
wegfielen, immer größere Kosten verursachte die Verpflegung
des Volkes und die Belohnung seiner öffentlichen Funktionen. Im
fünften Jahrhundert waren die Staatsdomänen schon sehr zusammengeschrumpft;
größere Bedeutung hatten die Bergwerke. Direkte
Steuern in der Form von Naturalleistungen werden schon von
Homer erwähnt und. mit der Tyrannis wird die Steuer zur regelmäßigen
Einnahmequelle. Die Demokratie macht die direkten
Steuern wieder zur außerordentlichen Einnahmequelle. Nichts widersprach
so sehr dem Geiste der Freiheit sagt Böckh 1 ) wie
die persönliche Steuer. Nicht vom Körper, sondern vom Vermögen
müsse gesteuert werden, aber auch das Vermögen der Bürger wurde
nur im Notfall besteuert oder unter einer ehrenvollen Form. Diesen
Charakter besaßen die Liturgien, insbesondere die Triarchie, die
Last der Ausstattung von Kriegsschiffen, die Choregie, Bestreitung
des Aufwandes für die öffentlichen Feste und Spiele, endlich die
Vermögenssteuer. Hierzu kamen, wenn auch nur ausnahmsweise,
Anlehen, in- und ausländische, verzinsbare und unverzinsbare. Die
größte Bedeutung besaßen die indirekten Steuern, zum Teil mit dem
Charakter der Gebühren. An erster Stelle standen die Zölle und
Gebühren für die Benutzung der Häfen, welche sich aus den Geschenken
entwickelten, welche vordem die fremden Kaufleute für
Gestattung des Handels darboten. Auch der Marktverkehr wurde
besteuert und zur Zeit der peloponnesischen Kriege wurde die Steuer
schon bei den Stadttoren eingehoben, wodurch diese Steuer die Eigenschaft
von Verbrauchssteuern erhielt. Der Steuer unterlag der Verkehr
in Immobilien. Gewisse Beschäftigungen mußten Steuern bezahlen,
ebenso die Fremden. Auch für das Gerichtsverfahren
wurden ziemlich hohe Gebühren eingehoben. Konfiskation von
Gütern bildete gleichfalls eine ziemlich beständige und nicht unbedeutende
Einnahmequelle. (Siehe Beloch, Griechische Geschichte I.)
In Born bildeten in der ältesten Zeit der ager publicus, Salinen,
Zölle, Strafgebühren, ein Teil der Kriegsbeute die wichtigsten staatlichen
Einnahmequellen. Diese Einnahmequellen waren zur Befriedigung
der Staatsbedürfnisse genügend; die Verwaltung verursachte
nur geringe Kosten und die Kosten der Kriege trugen
die Bürger unmittelbar aus Eigenem. Zur Deckung außerordenti)
Staatshanshaltung der Athener. 3. Anfl. Berlin 1866.