D. III. Abschnitt. Vermögenssteuern.
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Ertrag oder Einkommen kundgibt, ist natürlich erst dann möglich,
wenn das Vermögen zur Gewinnung von Ertrag und Einkommen
verwertet wird und dies mehr und mehr zur Regel, also leicht er
kennbar wird. Und auch dann ist das Vermögen lange Zeit das
leichter erfaßbare Ding. Daraus ergibt sich, daß auf tieferen Stufen
.der wirtschaftlichen Entwicklung, sofern der Staat aus Steuern
Einnahmen schafft, diese mit dem Vermögen und dessen Größe in
Verbindung gebracht werden.
Solche reale Vermögenssteuern haben den großen Nachteil,
daß sie das Vermögen, dessen Stamm selbst angreifen. Mit der
Entfaltung des wirtschaftlichen Lebens, welche zur produktiven
Benutzung der Vermögensgegenstände aneifert, wird die Leistungs
fähigkeit des Vermögens viel vollkommener an dem Ertrag und
später an dem Einkommen gemessen. Die rohen Realvermögens
steuern werden mehr und mehr verlassen. In der Neuzeit wird
wieder auf die Vermögenssteuer zurückgegriffen, doch sind diese
Vermögenssteuern mehr nominelle, insofern als sie zur Steuer
basis nicht den Vermögenswert, sondern die Früchte des Vermögens:
Ertrag, Einkommen, nehmen. Die Berechtigung dieser Vermögens
steuern beruht darauf, daß das aus Vermögen stammende Ein
kommen, sowohl was die Leichtigkeit des Erwerbes, als die Dauer
haftigkeit des Einkommens betrifft, größere Steuerfähigkeit bekundet,
als das aus Arbeit stammende Einkommen, wovon ein Teil ohne
dies zur Amortisation der Arbeitskraft und zur Vermögensbildung
verwendet werden muß. Zugunsten dieser Vermögenssteuern spricht
auch der Umstand, daß durch die Vermögenssteuer auch solche
Vermögen zur Besteuerung herangezogen werden, welche nicht zur
Produktion verwendet werden, sondern dem Genuß, dem Luxus
dienen, was bei sinkendem Zinsfuß mit einem stets wachsenden
Teile des Vermögens geschieht. Die Berechtigung dieser Motive
kann nicht in Zweifel gezogen werden. Oder warum soll nicht
jene Laune besteuert werden, die Millionen auf Sammlung von
Kuriositäten verwendet oder welche einen Wellington dahin führte,
eine 100000-Pfund-Note unter Rahmen zu halten? Auch ein
steuertechnisches Moment ist zugunsten der Vermögenssteuer an
zuführen, insofern als in der Regel das Vermögen leichter zu er
forschen ist, als das Einkommen. Die Vermögenssteuer soll auch
die Funktion erfüllen, die Fassionen der Einkommensteuer zu
kontrollieren.
Namentlich die angeführten Argumente werden für die Ver
mögenssteuer angeführt. Übrigens kann die Vermögenssteuer mit
der Einkommensteuer in Einklang gebracht werden, insofern als