Full text : Finanzwissenschaft

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4.  Buch.  V.  Teil.  Die  Steuern.

während  die  mittleren  und  großen  Einkommen  in  sehr  bescheidener
Proportion  vorkommen,  so  kann  das  Resultat  finanziell  kein  großes
sein.  Unzweifelhaft  ist  es,  daß  die  kleinsten,  die  Grenze  des
Existenzminimums  nicht  überschreitenden  Einkommen  steuerfrei
bleiben  müssen,  dies  beraubt  die  Einkommensteuer  aber  noch  nicht
ihrer  finanziellen  Brauchbarkeit,  selbst  dort  nicht,  wo  sie  bloß  als
Ergänzungssteuer  figuriert.  Natürlich  fällt  diese  Argumentation
dort  überhaupt  weg,  wo  die  Einkommensteuer  als  alleinige  direkte
Steuer  besteht,  denn  in  diesem  Falle  muß  sie  doch  das  ganze
Nationaleinkommen  kräftig  erfassen,  ebenso,  wie  die  Ertragssteuern,
von  den  steuerfreien  Einkommen  natürlich  abgesehen.  Überdies
muß  darauf  hingewiesen  werden,  daß  der  finanzielle  Gesichtspunkt
den  Forderungen  der  Gerechtigkeit  gegenüber  nicht  geltend  gemacht ­
  werden  kann.  Übrigens  zeigen  die  tatsächlichen  Resultate,  daß
die  Ergebnisse  der  Einkommensteuer  eben  nicht  so  geringe  sind,  ja
daß  sie  in  gegebenen  Fällen  sogar  ansehnliche  Einnahmen  bieten.
5.  Auch  politische  Bedenken  wurden,  namentlich  von  französischen ­
  Finanztheoretikern  (Leon  Say  usw.)  angeführt.  In  Staaten
mit  stark  durchwühltem  Parteileben  —  und  der  Parlamentarismus  beruht ­
  ja  auf  den  Parteikämpfen,  die,  wenn  nicht  ausgeartet,  eine
Garantie  seiner  zweckmäßigen  Funktion  bilden  —  ist  ihrer  Meinung
nach  nicht  darauf  zu  rechnen,  daß  die  Einkommen  gerecht  und
proportioneil  besteuert  werden,  denn  die  am  Ruder  befindliche
Partei  wird  ihren  Anhängern  gegenüber  stets  nachsichtig,  der
Opposition  gegenüber  stets  verfolgungssüchtig  und  hartherzig  sein.
Unzweifelhaft  herrscht  die  Gefahr  vor,  daß  der  politische  Gegensatz
und  Haß  zu  dem  Bestreben  führen,  die  Gegner  auf  dem  Gebiete
der  Besteuerung  zu  verfolgen,  doch  kann  dies  bei  der  Einkommensteuer ­
  eben  nur  bis  zu  der  Grenze  geschehen,  daß  sich  die  Gegner  zu
richtigen  Steuerbekenntnissen'  nötigen.  Über  diese  Grenze  hinaus
kann  niemand  besteuert  werden,  da  genügende  Rechtsmittel  zur
Verfügung  stehen ,  mit  deren  Hilfe  der  einzelne  die  Gefahr  der
Überbesteuerung  von  sich  abwehren  kann.  Es  kann  also  niemand
über  seine  Leistungsfähigkeit  besteuert  werden,  wohl  aber  kann
eine  Disproportion  eintreten,  daß  die  Angehörigen  der  Regierungsparteien ­
  nicht  bis  zu  diesem  Grade  in  Anspruch  genommen  werden.
6.  Zu  den  Schwierigkeiten  der  Einkommensteuer  gehört  jedenfalls ­
  auch  die  Tatsache,  daß  die  Berücksichtigung  aller  jener  Momente, ­
  welche  auf  die  Leistungsfähigkeit  Einfluß  ausüben,  so  ziemlich ­
  ein  Ding  der  Unmöglichkeit  ist.  Zivilstand,  Zahl  der  Familienglieder, ­
  Alter,  Gesundheit  usw.  sind  Momente,  welche  in  der  Regel
in  Betracht  gezogen  werden.  Doch  gibt  es  noch  viele  Umstände,
            
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