Full text: Finanzwissenschaft

E. II. Abschnitt. Bemessung und Veranlagung der Steuern. 385 
Festsetzung des Steuerkontingents, damit jedes Glied der betreffenden 
Klasse, Berufsgruppe ein Interesse habe, daß jeder nach seiner 
Leistungsfähigkeit besteuert werde; 7. Benutzung aller im Besitze 
des Staates oder anderer öffentlicher Körperschaften befindlichen 
Daten, Dokumente usw. (Grundbücher, Notariatsurkunden, stati 
stische Ausweise, Aufzeichnungen der Banken usw.). 
Unzweifelhaft ist es von hoher Wichtigkeit, daß die Steuer- 
bemessungs- und Steuerumlegungskommissionen entsprechend organi 
siert seien. Namentlich ist darauf zu sehen, daß die Kommission 
in ihrer Zusammensetzung die Verhältnisse des betreffenden Terri 
toriums nach Beruf und wirtschaftlicher Lage treu widerspiegele 
und die Verhältnisse desselben genau kenne. Die bei der Umlegung 
der ersten österreichischen Einkommensteuer tätigen Kommissionen 
zeigten folgende Zusammensetzung: 
ernannte Mitglieder gewählte Mitglieder 
Urproduktion 
16 
26 
Gewerbe 
22 
33 
Handel 
16 
10 
freie Berufe 
46 
28 
Nach der Größe des Einkommens verteilten sich die Kommissions- 
mitglieder im Verhältnis zu 
Steuerträger 
den 
derselben 
Klasse ungehörigen 
unbekannt 
0,89 
— 
Steuerfrei 
5,80 
— 
600— 1000 Gulden 
20,67 
5,40 
1000— 2000 „ 
34,13 
1,80 
2000— 3000 
13,67 
2,20 
3000— 5000 „ 
11,06 
3,96 
5000—12000 
8,97 
11,29 
12000—50000 
4,35 
32,80 
über 50 000 „ 
0,50 
22,07 
2. Der Steuerüberwälzung in manchem ähnlich ist das Bestreben, 
der Steuer sich zu entziehen. Dieses Bestreben nimmt verschiedene 
Formen an, Steuerentziehung, Steuerbetrug, Steuerflucht usw. Die 
Steuer entzieh un g unterscheidet sich von der Steuerüberwälzung 
darin, daß bei letzterer der Staat die Steuer nicht verliert, nur 
wird sie nicht von jenem Individuum gezahlt, das der Staat als 
Steuersubjekt ausersehen hat. Die Steuerüberwälzung ist, wie wir 
gesehen haben, nicht zu vermeiden, die Steuerhinterziehung muß 
vereitelt werden. Das Bestreben der Steuerhinterziehung kann von 
Feldes, Finanz Wissenschaft.
	        
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