Full text : Finanzwissenschaft

E.  II.  Abschnitt.  Bemessung  und  Veranlagung  der  Steuern.  385

Festsetzung  des  Steuerkontingents,  damit  jedes  Glied  der  betreffenden
Klasse,  Berufsgruppe  ein  Interesse  habe,  daß  jeder  nach  seiner
Leistungsfähigkeit  besteuert  werde;  7.  Benutzung  aller  im  Besitze
des  Staates  oder  anderer  öffentlicher  Körperschaften  befindlichen
Daten,  Dokumente  usw.  (Grundbücher,  Notariatsurkunden,  statistische ­
  Ausweise,  Aufzeichnungen  der  Banken  usw.).
Unzweifelhaft  ist  es  von  hoher  Wichtigkeit,  daß  die  Steuerbemessungs-
  und  Steuerumlegungskommissionen  entsprechend  organisiert ­
  seien.  Namentlich  ist  darauf  zu  sehen,  daß  die  Kommission
in  ihrer  Zusammensetzung  die  Verhältnisse  des  betreffenden  Territoriums ­
  nach  Beruf  und  wirtschaftlicher  Lage  treu  widerspiegele
und  die  Verhältnisse  desselben  genau  kenne.  Die  bei  der  Umlegung
der  ersten  österreichischen  Einkommensteuer  tätigen  Kommissionen
zeigten  folgende  Zusammensetzung:

ernannte  Mitglieder  gewählte  Mitglieder

Urproduktion

16

26

Gewerbe

22

33

Handel

16

10

freie  Berufe

46

28

Nach  der  Größe  des  Einkommens  verteilten  sich  die  Kommissionsmitglieder

  im  Verhältnis  zu
Steuerträger

den

derselben

Klasse  ungehörigen

unbekannt

0,89

—

Steuerfrei

5,80

—

600—  1000  Gulden

20,67

5,40

1000—  2000  „

34,13

1,80

2000—  3000

13,67

2,20

3000—  5000  „

11,06

3,96

5000—12000

8,97

11,29

12000—50000

4,35

32,80

über  50  000  „

0,50

22,07

2.  Der  Steuerüberwälzung  in  manchem  ähnlich  ist  das  Bestreben,
der  Steuer  sich  zu  entziehen.  Dieses  Bestreben  nimmt  verschiedene
Formen  an,  Steuerentziehung,  Steuerbetrug,  Steuerflucht  usw.  Die
Steuer  entzieh  un  g  unterscheidet  sich  von  der  Steuerüberwälzung
darin,  daß  bei  letzterer  der  Staat  die  Steuer  nicht  verliert,  nur
wird  sie  nicht  von  jenem  Individuum  gezahlt,  das  der  Staat  als
Steuersubjekt  ausersehen  hat.  Die  Steuerüberwälzung  ist,  wie  wir
gesehen  haben,  nicht  zu  vermeiden,  die  Steuerhinterziehung  muß
vereitelt  werden.  Das  Bestreben  der  Steuerhinterziehung  kann  von
Feldes,  Finanz  Wissenschaft.
            
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