Full text : Finanzwissenschaft

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4.  Buch.  V.  Teil.  Die  Steuern.

namentlich  dann  notwendig  ist,  wenn  die  unteren  Klassen  durch
Verzehrungssteuern  schwer  belastet  sind.  Nach  der  Natur  dieser
Steuern  können  sich  diese  Klassen  schlechterdings  der  Besteuerung
durch  Widerrechtlichkeiten  nicht  entziehen,  was  ja  nur  ein  Vorteil
ist.  Um  so  bedenklicher  ist  es  aber  dann  wieder,  wenn  die  besitzenden ­
  und  wohlhabenden  Klassen  durch  Steuerdefraudationen
die  ihnen  gebührende  Steuerschuldigkeit  nicht  tragen.  Solche  Zustände ­
  wirken  korrumpierend  und  aufreizend.  Namentlich  bei  den
genannten  Steuern  (Einkommensteuer,  Verbrauchbesteuerung  der
Produktionsbetriebe  usw.),  muß  daher  auf  allmählich  immer  strengere
strafrechtliche  Auffassung  der  Defraution  hingestrebt  werden. 1 )
Über  den  Gang  der  Steuereintreibung  bieten  folgende  Daten
einigen  Aufschluß:  Im  Jahre  1913  betrugen  in  Ungarn
die  Steuerrückstände  bei  den  direkten  Steuern  76,0  Millionen  Kronen
die  Steuerrückständebei denindirekten  Steuern  109,5  „  „
Verzugszinsen  bei  den  direkten  Steuern  2,7  „  „
Eintreibungsgebühren  bei  den  direkten  Steuern  0,17  „  „
Verzugszinsen  bei  den  indirekten  Steuern  0,07  „  „
Die  Steuerrückstände  betragen  bei  den  direkten  Steuern
23,3  Prozent,  bei  den  indirekten  Steuern  37,1  Prozent  der  Steuereingänge. ­
  Am  höchsten  sind  die  Rückstände  bei  den  Gebühren.
Gegenüber  einer  Einnahme  von  102,0  Millionen  Kronen  stehen
Rückstände  von  114,2  Millionen  Kronen,  also  über  100  Prozent.

F.  Die  einzelnen  Steuerarten.
I.  Abschnitt.
Allgemeine  Bemerkungen.
1.  In  dem  die  Steuersysteme  behandelnden  Abschnitte  sind  wir
zu  dem  Resultate  gelangt,  daß  mit  Rücksicht  auf  die  Wichtigkeit
des  Momentes  der  Steuerquelle  im  Steuerwesen,  die  Steuern  am
zweckmäßigsten  in  drei  Gruppen  geteilt  werden  können:
')  Finanzwissenschaft  III.  Bd  ,  8.  701.  —  Siehe  über  diese  Frage  ganz  besonders ­
  Meise! :  Moral  und  Technik  bei  der  Veranlagung  der  preußischen  Einkommensteuer ­
  (Schmoller’s  Jahrbuch,  35  Jahrg.,  I.  Heft,  8.  285),  ferner  desselben
Verfassers:  Beiträge  zur  Lehre  vom  Finanz-Unrechte  (Zur  Reform  des  österreichischen ­
  Finanz-Strafprozesses)  und  die  bezogene  Literatur.
            
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