Full text : Finanzwissenschaft

F.  I.  Abschnitt.  Die  Einkommensteuern.

455

Weltkriege  hat  sich  die  außerordenthche  Kraft  der  Einkommensteuer
glänzend  bewährt.  In  Preußen  bedeutete  die  Einkommensteuer  die
Vereinfachung  des  Steuersystemes,  die  Ausschaltung  der  Ertragssteuem
  und  deren  Überlassung  an  die  Selbstverwaltungskörper.  Es
darf  nicht  außer  Augen  gelassen  werden,  daß  während  England  die
vielfach  bemängelte  Einkommensteuer  zur  Lösung  großer  staatlicher
Aufgaben  in  Anspruch  nahm,  auch  in  Preußen  die  Einführung  der
Einkommensteuer  der  Umstand  besonders  begünstigte,  daß  dies  in
einer  Periode  geschah,  in  welcher  infolge  der  Umgestaltung  des
Deutschen  Kelches  ein  mächtiger  Aufschwung  sich  kund  gab  und
Preußen  an  die  Spitze  Deutschlands  trat.  Dies  stärkte  die  Neigung
zur  Anerkennung  der  staatlichen  Ansprüche,  was  in  dem  Staate
Friedrich  d.  G.  ohnehin  in  dem  kategorischen  Imperativ  eine  mächtige
Stütze  fand.  Übrigens  muß  auch  vor  Augen  gehalten  werden  daß
Preußen  in  der  glücklichen  Lage  war,  daß  es  bis  in  die  jüngste  Vergangenheit ­
  die  Steuerquellen  nicht  so  sehr  in  Anspruch  nehmen
mußte,  da  es,  wie  wir  oben  sahen,  aus  den  privatwirtschaftlichen
Quellen  große  Einkommen  schöpfte.  Auch  in  Österreich  wurde  die
nach  langjährigen  Kämpfen  eingeführte  Einkommensteuer  zur  Reduktion ­
  der  Ertragssteuern  und  zur  Reform  des  Haushaltes  der  Selbstverwaltungskörper ­
  benutzt,  indem  ein  Teil  der  größeren  Einnahmen
zu  diesem  Zwecke  verwendet  wurde.
Aus  all  dem  ist  zu  ersehen,  daß  die  Einführung  der  Einkommensteuer ­
  eine  großartige  finanzielle,  wirtschaftliche,  soziale,  ja  sogai
politische  Maßregel  ist,  deren  Erfolg  es  in  hohem  Grade  begünstigt,
wenn  besondere  Umstände  die  Bereitwilligkeit  der  Staatsbürger,  füi
den  Staat  Opfer  zu  bringen,  erhöht  und  wenn  der  Staatshaushalt
in  der  glücklichen  Lage  ist,  daß  die  Opferwilligkeit  der  Staatsbürger
nicht  in  exzessivem  Maße  in  Anspruch  genommen  werden  muß.  Wo
diese  Umstände  gänzlich  fehlen,  wo  der  Charakter,  die  Auffassung
und  wirtschaftliche  Kultur  des  Volkes  die  nötigen  Voraussetzungen
nicht  nur  nicht  darbieten,  sondern  mit  denselben  im  Gegensatz
stehen,  dort  läßt  sich  die  Einkommensteuer  nicht  durchführen.
Ganz  besonders  müssen  aber  als  unentbehrliche  Voraussetzungen
einer  erfolgreichen  Durchführung  der  Einkommensteuer  folgende
Momente  betrachtet  werden:  a)  Zunahme  des  Wohlstandes  des
Volkes  und  damit  Opferwilligkeit  desselben;  b)  gut  und  gerecht
wirkende  Steuerverwaltung;  c)  geringe  soziale  Reibungen;  d)  aus
politischen  Erfolgen  genährtes  Vertrauen  zum  Staat;  e)  maßhaltende
Ansprüche  des  Fiskus  an  die  Steuerträger.
Die  wichtigeren  Ergebnisse  der  preußischen  Einkommensteuer
sind  aus  folgenden  Daten  ersichtlich  (1913).
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.