Die formale Natur des Rechtes und seine Grenzen. 55
der Gruppen, der Staaten innerhalb des Rechtes und giebt so dem Egoismus und der
Femeinheit, der Korruption und Entartung in Zeiten sinkender Moral und Sitte
freieren Spielraum.
Dem Recht gegenüber bleibt alle Sitte formlos und schwankend, sie ist unter
Umständen leicht im Fluß begriffen, oft aber auch äußerst zähe und konservativ; sie
ist leicht an jedem Orte, in jedem Stande wieder eine andere; unaufgezeichnet hat sie
keinen strengen Exekutor hinter sich, wie das Recht. Die älteren Pressionsmittel der Sitte,
wensorische, uͤrchliche und sociale Achtungen kommen eher ab, werden teilweise verboten.
Die Sille verliert so an Kraft und Erzwingbarkeit in eben dem Maße, wie das Recht
diese Eigenschaften immer mehr gewinnt. Aber dafür greift sie in alle Gebiete ein, wo
das Recht mit feinem schwerfälligen Apparate nicht hindringen kann. Sitte und Recht
ind beide Regeln für das äußere Leben; sie stehen beide als ein AÄußerliches der Moral
ind der Sitllichkeit als einem Inneren gegenüber. Aber beide haben, wie jene, ihre
letzten Wurzeln im sittlichen Urteil und bezwecken beide, wie jene, die gute, die normale
Ordnung der Gesellschaft. Sie können aber beide mit der Moral und unter sich in
Widerspruch kominen, weil sie noch am Alten kleben, während das feinere sittliche Urteil
schon ein anderes geworden, weil sie je mit eigenen Organen verschieden rasch, verschieden
vonsequent sich ausbilden. Daher kann die Sitte und das Recht mit den sittlichen
Befühlen und Urteilen einzelner Kreife, ja der Besten eines Volkes zeitweise in Wider—
jpruch kommen.
Im Verhältnis zum Recht bleibt die Sitte der Untergrund, auf dem jenes erwächst;
oft will die kühnste Reformgesetzgebung nur erzwingen, was in den Kreisen einer Elite
schon Sitte geworden. Die deutschen Genossenschaften waren längst durch Ubung und
Sitte eingelebt, als ein Gesetz ihnen den Stempel des Rechtes aufdrückte. Aber aus den
angeführten formellen Gründen kann doch entfernt nicht alle Sitte in Recht umgewandelt
werden: Daher ist das Gebiet der Sitte ein unendlich viel umfangreicheres als das
des Rechtes. Auf die meisten Gebiete materiellen Handelus erstreckt fich sowohl Sitte
als Recht: Ehe, Familienleben, Geschäftsverkehr, Wirtschaftsorganisationen, Geselligkeit,
politisches Leben haben ihre Sitten und ihr Recht. Aber das Recht ordnet dabei nur
das Wichtigste, das für Staat und Gesellschaft Unentbehrliche, die Sitte erfaßt das
Ganze, aber in loserer Weise. Die Sitte ordnet z. B. alle unsere Kleidung; die des
Richters, des Geistlichen, des Offiziers ist durch rechtliche Vorschriften bestimmt. Die
Sitle beherrscht alles Familienleben, aber das Recht bestimmt, daß der Vater seine
Kinder zur Schule schicke, daß die Frau ihm gehorche, daß die Kinder unter bestimmten
Bedingungen die alten Eltern ernähren müssen. Die Sitte entsteht überall von selbst,
wo eine Regel Bedürfnis ist, das Recht nur da, wo häufige Streitigkeiten und das
schwierigere Zusammenwirken vieler zu höheren socialen und staatlichen Zwecken eine
testere, klare Regel fordern, wo es lohnt, seinen viel schwerfälligeren Apparat anzuwenden,
ind es ist daher natürlich, daß alle kleineren, unerheblicheren Vorkommnisse des indivi—
zuellen Alltagslebens, des gesellschaftlichen Verkehrs, die meisten Teile des gewöhnlichen
wirtschaftlichen Lebens nur von der Sitte geregelt sind.
Je vollendeter Sille und Recht sind, desto mehr stimmen sie mit den sittlichen
Idealen überein, desto mehr machen sie die Forderungen der Gerechtigkeit wahr. Aber
e ist zu vergessen, daß seiner Natur nach das positive Recht sich diesem Ziele nur
langsam nähern, daß es auch entartet, veraltet, gefälscht sein kann. Dann gilt das
Wort des heiligen AÄugustin: quid civitates remota justitia quam magna latrocinia.
28. Die KEntstehung der Moral neben und über Sitte und Recht.
Indem man begann, die in Spruch und Lied, in gereimter und ungereimter Form
uͤberlieferten socialen Normen zu sammeln, zu vergleichen, zu interpretieren, ergab sich
das Bedürfnis, sie gewissen obersten Vorstellungen von der Welt, von den Göttern,
vom Menschenschicksal unterzuordnen; die Regeln erschienen nun als Gebote der Gottheit,
herbunden durch kosmogonische Vorstellungen, die man erklärte, ausdeutete. Es ergaben
sich so einheitliche religiöse Lehrsysteme, die die ersten Versuche rationaler Erklärung
Nes Selenden ebenso enthalten, wie sie die Lenkung alles Handelns zum Guten beawecken: