G. I. Abschnitt. Allgemeine Bemerkungen.
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land es mit sich, daß die Gemeindebesteuerung eingeschränkt wird
oder wenigstens deren Einschränkung gewünscht wird (Umsatzsteuer,
Wertzuwachssteuer, Biersteuer, Weinsteuer usw.). Nichtsdestoweniger
wäre es verfehlt, die Lokalverwaltung gänzlich auf die staatlichen
Subventionen resp. Beteiligungen anzuweisen. Es sprechen hiergegen
der Gründe mehrere. Vor allem ist zu berücksichtigen, daß hier
ein wichtiger finanzieller Gesichtspunkt in Betracht kommt, nämlich
der, daß es gewisse Einnahmequellen gibt, welche die Selbstver
waltungskörper sehr gut benutzen können, der Staat dagegen weit
weniger, sowie umgekehrt, daß der Staat gewisse Einnahmequellen
zu benutzen imstande ist, die im Gemeindehaushalt nicht gut funk
tionieren würden. Dann kommt in Betracht, daß es gewisse Ein
nahmequellen gibt, die den Gemeinden nicht entzogen werden können.
Auch darf nicht unberücksichtigt bleiben, daß die finanzielle Ab
hängigkeit die Selbstverwaltungskörper eines wichtigen Gebietes
gänzlich berauben und zum Staat in ein Verhältnis der Unter
ordnung bringen würde, das dem Prinzip der Selbstverwaltung
widerspricht. Auch Sparsamkeitsrücksichten sprechen für die Selb
ständigkeit des Haushaltes der Selbstverwaltungskörper, denn würden
diese vom Staate alimentiert, so würden wuchtige Garantien für die
sparsame Verwaltung wegfallen. Die größere Festigkeit des ört
lichen Verbandes, die leichtere Erfassung der Nützlichkeit gewisser
Ausgaben wird zu einem höheren Maße der Opferwilligkeit führen.
Aus alledem folgt, daß es unbedingt wünschenswert sei, daß die
Selbstverwaltungskörper einen selbständigen Haushalt, namentlich
selbständige Einnahmequellen besitzen.
Bei Bestimmung und Auswahl der Einnahmequellen der Selbst
verwaltungskörper, namentlich der wichtigsten derselben, nämlich
der Gemeinden, ist vor allem deren eigentümliche Natur in Betracht
zu ziehen. Von diesen Eigentümlichkeiten sind namentlich die
folgenden vor Augen zu halten. Vor allem, daß die Gemeinde
einen großen Teil ihrer Einkünfte auf privatwirtschaftlichem AVege
verschaffen kann, was beim Staate heute nur eine untergeordnete
Bolle spielen kann. So ist es durchaus nicht ausgeschlossen, daß
die Vermögensverhältnisse einer Gemeinde so günstig sind, daß die
selbe in keiner Weise ihre Mitglieder in Anspruch zu nehmen
braucht. Es gibt Gemeinden, die aus dem landwirtschaftlichen Be
sitz genügend Einkommen schöpfen, um ihren Haushalt zu versehen,
andere wieder aus dem Bergwerksbesitz, aus Häusern usw. Es ist
aber kein größeres Staatswesen heute denkbar, das aus dem Staats-
vermögen seine Bedürfnisse zu decken vermöchte. An zweiter Stelle
stehen dann gewinnbringende Unternehmungen, industrielle, kauf-