Full text: Finanzwissenschaft

G. I. Abschnitt. Allgemeine Bemerkungen. 
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land es mit sich, daß die Gemeindebesteuerung eingeschränkt wird 
oder wenigstens deren Einschränkung gewünscht wird (Umsatzsteuer, 
Wertzuwachssteuer, Biersteuer, Weinsteuer usw.). Nichtsdestoweniger 
wäre es verfehlt, die Lokalverwaltung gänzlich auf die staatlichen 
Subventionen resp. Beteiligungen anzuweisen. Es sprechen hiergegen 
der Gründe mehrere. Vor allem ist zu berücksichtigen, daß hier 
ein wichtiger finanzieller Gesichtspunkt in Betracht kommt, nämlich 
der, daß es gewisse Einnahmequellen gibt, welche die Selbstver 
waltungskörper sehr gut benutzen können, der Staat dagegen weit 
weniger, sowie umgekehrt, daß der Staat gewisse Einnahmequellen 
zu benutzen imstande ist, die im Gemeindehaushalt nicht gut funk 
tionieren würden. Dann kommt in Betracht, daß es gewisse Ein 
nahmequellen gibt, die den Gemeinden nicht entzogen werden können. 
Auch darf nicht unberücksichtigt bleiben, daß die finanzielle Ab 
hängigkeit die Selbstverwaltungskörper eines wichtigen Gebietes 
gänzlich berauben und zum Staat in ein Verhältnis der Unter 
ordnung bringen würde, das dem Prinzip der Selbstverwaltung 
widerspricht. Auch Sparsamkeitsrücksichten sprechen für die Selb 
ständigkeit des Haushaltes der Selbstverwaltungskörper, denn würden 
diese vom Staate alimentiert, so würden wuchtige Garantien für die 
sparsame Verwaltung wegfallen. Die größere Festigkeit des ört 
lichen Verbandes, die leichtere Erfassung der Nützlichkeit gewisser 
Ausgaben wird zu einem höheren Maße der Opferwilligkeit führen. 
Aus alledem folgt, daß es unbedingt wünschenswert sei, daß die 
Selbstverwaltungskörper einen selbständigen Haushalt, namentlich 
selbständige Einnahmequellen besitzen. 
Bei Bestimmung und Auswahl der Einnahmequellen der Selbst 
verwaltungskörper, namentlich der wichtigsten derselben, nämlich 
der Gemeinden, ist vor allem deren eigentümliche Natur in Betracht 
zu ziehen. Von diesen Eigentümlichkeiten sind namentlich die 
folgenden vor Augen zu halten. Vor allem, daß die Gemeinde 
einen großen Teil ihrer Einkünfte auf privatwirtschaftlichem AVege 
verschaffen kann, was beim Staate heute nur eine untergeordnete 
Bolle spielen kann. So ist es durchaus nicht ausgeschlossen, daß 
die Vermögensverhältnisse einer Gemeinde so günstig sind, daß die 
selbe in keiner Weise ihre Mitglieder in Anspruch zu nehmen 
braucht. Es gibt Gemeinden, die aus dem landwirtschaftlichen Be 
sitz genügend Einkommen schöpfen, um ihren Haushalt zu versehen, 
andere wieder aus dem Bergwerksbesitz, aus Häusern usw. Es ist 
aber kein größeres Staatswesen heute denkbar, das aus dem Staats- 
vermögen seine Bedürfnisse zu decken vermöchte. An zweiter Stelle 
stehen dann gewinnbringende Unternehmungen, industrielle, kauf-
	        
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