Full text : Finanzwissenschaft

H.  Das  Steuerwesen  der  Staatenverbände.

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Beiträge  einen  dezentralisierenden  Charakter,  als  die  jährliche  Bewilligung ­
  der  Quoten,  Matrikularbeiträge  eben  Gelegenheit  bietet,
die  Selbständigkeit  der  Staaten  zu  dokumentieren.  Im  Grunde  sind
ja  auch  jene  Beträge  Quoten,  welche  die  ganz  unabhängigen  Staaten
zur  Erhaltung  des  Pariser  Meteramtes,  des  neapolitanischen  zoologischen ­
  Instituts,  des  Berner  Eisenbahnamtes,  zur  Erhaltung  des
internationalen  statistischen  Bureaus  im  Haag,  des  internationalen
Bureaus  für  Arbeitslosigkeit  in  Gent  usw.  bewilligen,  ohne  daß  es
jemandem  in  den  Sinn  käme,  zu  behaupten,  daß  dies  die  Unabhängigkeit ­
  jener  Staaten  gefährden  könnte.  Auch  Heckei  charakterisiert ­
  die  Matrikularbeiträge  als  Beiträge  oder  Zuschüsse,  welche
im  Haushalt  lose  organisierter  Staaten,  die  einzelnen  Mitglieder  zugunsten ­
  des  überstaatlichen  Organes  zum  Zwecke  der  Erfüllung
gemeinsamer  Aufgaben  und  Zwecke  beisteuern.  Sie  bezeichnen  aber
den  geringsten  Grad  politischer  Zentralisation.  Auch  Boscher  sagt,
die  auf  Beiträgen  der  Teilstaaten  beruhenden  Einnahmen  der  Bundesmacht ­
  bedeuten  den  geringsten  Grad  der  Zentralisation.  Freilich
werden  diese  um  so  weniger  befriedigen,  da  die  Schwierigkeit  einen
von  den  Beteiligten  anerkannten  Verteilungsschlüssel  zu  finden  und
denselben  zeitgemäß  umzugestalten,  gegen  ein  höheres  Ausmaß  der
Quoten  Einspruch  erhebt.  Am  schärfsten  betont  Umpfenbach  den
losen  Charakter  der  mit  Matrikularbeiträgen  operierenden  Staatenverbindungen ­
  mit  dem  Ausspruch,  daß  zu  dem  faktischen  Leben
einer  politischen  Individualität  selbständige  Finanzen  gehören.
Treffend  charakterisiert  den  Prozeß  der  Entwicklung  zum  selbständigen ­
  Staat  und  der  damit  verbundenen  Unabhängigkeit  Cohn.
Mit  Recht  weist  er  darauf  hin,  daß  dort,  wo  die  Teilstaaten  nach
und  nach  in  dem  Einheitsstaat  aufgehen,  ein  engherziges  Schachern
mit  Vorteilen  und  Lasten  wegfällt,  dort  tragen  die  Teilstaaten  mit
jener  Opferwilligkeit  zu  den  Kosten  des  Gesamtstaates  bei,  wie  der
einzelne  Staatsbürger  zu  den  Lasten  des  Staates.  So  intensiv  ist
das  Verhältnis  von  Hingabe  und  Gewähren,  der  stete  Tausch  von
Vorteilen  und  Opfern,  daß  kleinliche  Rechnung  unmöglich  ist.  Es
ist  ein  unvollkommener  Zustand  und  das  Gegenteil  der  Regel,  wenn
der  größere  Verband  auf  Alimentation  von  seiten  der  kleineren
angewiesen  ist  (Bismarck:  Das  Reich  soll  nicht  ein  lästiger  Kostgänger ­
  bei  den  Einzelstaaten  sein!).  Dies  ist  aber  der  Zustand
eines  Staates,  der  durch  Matrikularbeiträge  der  einzelnen  Staaten
erhalten  wird.
2.  Die  Verschiedenheit  des  finanziellen  Charakters  kommt  insbesondere ­
  im  Staatenbund  und  Bundesstaat  zum  Ausdruck.  In
ersterem,  wo  die  Aufgaben  der  Zentralgewalt  sehr  geringe  sind,
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