Full text: Finanzwissenschaft

J. Das internationale Steuerwesen. 
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seiner Beziehung zu einem fremden Staate betreffen, unterscheiden 
sich diejenigen Fragen, die sich daraus ergeben, daß die Steuer 
gewalten eine internationale Regelung der Steuerfragen anstreben. 
Ein Resultat derartiger Regelung stellte sich in der Brüsseler Zucker 
konferenz, in Zollkartellen usw. in einer Reihe von Übereinkommen 
dar, die z. B. zwischen Österreich und Ungarn über die Rückerstattung 
resp. Vergütung bei gewissen indirekten Steuern stattgefunden haben. 
Es liegt in der Natur der Sache, daß, soweit territoriale, politische, 
wirtschaftliche Verschiedenheiten nicht zur Geltung kommen, auch 
auf dem Gebiete des Steuerwesens sich ein internationaler Zug nach 
Verallgemeinerung derselben Prinzipien geltend macht, wie dies ja 
am prägnantesten die allgemeine Einführung der Kriegsgewinnsteuer 
in beiläufig allen Staaten, der soziale Zug der Einkommen 
steuer und die fast allgemeine Einführung einer ganzen Reihe von 
Verzehrungssteuern zeigt. Die gleichen Bedürfnisse führen überall 
zu den gleichen Maßnahmen und das Steuerwesen nimmt immer 
mehr einen universellen Charakter an.
	        
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