Full text : Finanzwissenschaft

J.  Das  internationale  Steuerwesen.

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seiner  Beziehung  zu  einem  fremden  Staate  betreffen,  unterscheiden
sich  diejenigen  Fragen,  die  sich  daraus  ergeben,  daß  die  Steuergewalten ­
  eine  internationale  Regelung  der  Steuerfragen  anstreben.
Ein  Resultat  derartiger  Regelung  stellte  sich  in  der  Brüsseler  Zuckerkonferenz, ­
  in  Zollkartellen  usw.  in  einer  Reihe  von  Übereinkommen
dar,  die  z.  B.  zwischen  Österreich  und  Ungarn  über  die  Rückerstattung
resp.  Vergütung  bei  gewissen  indirekten  Steuern  stattgefunden  haben.
Es  liegt  in  der  Natur  der  Sache,  daß,  soweit  territoriale,  politische,
wirtschaftliche  Verschiedenheiten  nicht  zur  Geltung  kommen,  auch
auf  dem  Gebiete  des  Steuerwesens  sich  ein  internationaler  Zug  nach
Verallgemeinerung  derselben  Prinzipien  geltend  macht,  wie  dies  ja
am  prägnantesten  die  allgemeine  Einführung  der  Kriegsgewinnsteuer
in  beiläufig  allen  Staaten,  der  soziale  Zug  der  Einkommensteuer ­
  und  die  fast  allgemeine  Einführung  einer  ganzen  Reihe  von
Verzehrungssteuern  zeigt.  Die  gleichen  Bedürfnisse  führen  überall
zu  den  gleichen  Maßnahmen  und  das  Steuerwesen  nimmt  immer
mehr  einen  universellen  Charakter  an.
            
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