I. Abschnitt. Allgemeine Lehren.
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der Landesverteidigung, manchmal im Interesse der Kultur auf.
Da diese Zwecke aus der Natur und dem Wesen des Staates fließen,
so muß deren Befriedigung unbedingt erfolgen, da aber der Staat
in der Begel diese Ausgaben aus den ordentlichen Einnahmen nicht
zu decken vermag, so muß hier der Kredit in Anspruch genommen
werden. Hierauf beruht in erster Beihe die Berechtigung des
Staatskredites und hierin erkennen wir auch dessen Grenzen. Der
Kredit soll nicht in Anspruch genommen werden zur Deckung der
ordentlichen Staatsausgaben: ferner zur Befriedigung solcher Aufgaben,
welche nicht Staatsaufgaben bilden, welche nur von bedingter
Wichtigkeit sind, nur der lebenden Generation zum Nutzen gereichen.
Diese Ausgaben müssen aus den ordentlichen Einnahmen
des Staates, namentlich aus den Steuern, bestritten werden. Dagegen
wäre es ungerecht, die obengenannten Ausgaben der lebenden
Generation zu Lasten zu schreiben. Oft ist dies überhaupt unmöglich.
Selbst in Fällen, wo die Ausgabe vielleicht aus den
ordentlichen Einnahmen gedeckt werden könnte, wird dies nicht
zweckmäßig sein. Kriegskosten können nicht mit der nötigen Schnelligkeit
aus Steuern beschafft werden; auch die Größe der Summe wird
in der Begel ein Veto einlegen. Mit Becht hat ein bedeutender
Finanzmann (Laffitte) den Ausspruch getan, daß der Steuerzahler
hartnäckig, der Geldleiher zuvorkommend ist; die Steuer sucht dort,
wo nichts zu finden ist, der Kredit dort, wo ehwas zu finden ist.
Vom theoretischen Standpunkte muß also anerkannt werden,
daß der Staatskredit auch neben der Steuer seine vollkommene
Berechtigung besitzt: Beide müssen ihrer eigenen Natur und der
Natur der Staatsbedürfnisse gemäß verwendet werden. Für die Staaten
der Gegenwart muß ohne Zögern anerkannt werden, daß dieselben
ohne Benutzung des Kredits ihren Aufgaben überhaupt nicht entsprechen
könnten. Der Staatskredit bildet also in der Tat einen
organischen Bestandteil der modernen Staatswirtschaft.
Daß der Staatskredit neben seinen nützlichen Wirkungen auch
schädlich sein kann, ist unleugbar. Von der Art und Weise der
Aufnahme, der Benutzung hängt sehr viel ab. Nachdem der Staatskredit
auf die Verteilung der Kapitalien wirkt, so beeinflußt derselbe
die Produktion, den Verkehr, die Einkommen Verteilung, Höhe
vom Kapitalzins und Arbeitslohn. Jede Frage des Staatskredites
kann nur dann entsprechend gelöst werden, wenn wir dies vor Augen
halten, wenn wir untersuchen, welchen Einfluß derselbe im Ganzen
und im Einzelnen auf das wirtschaftliche Leben ausübt, auf die
Verteilung der Kapitalien, auf die Einkommensgestaltung, auf den
Zinsfuß usw.
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