Full text : Finanzwissenschaft

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5.  Buch.  Der  Staatskredit.

wurden.  Freilich  muß  auch  die  Produktivität  der  Anlehen  in  Betracht
gezogen  werden.  So  hat  z.  B.  Rußland  auf  die  transsibirische  Bahn
1334  Millionen  Frank  verwendet.  Außerdem  hat  Rußland  in  demselben ­
  Zeitraum  einen  so  bedeutenden  Goldschatz  angesammelt,
welcher  den  Betrag  der  im  Umlauf  befindlichen  Noten  und  der
schwebenden  Schuld  (Tresorscheine)  überstieg.
Nach  der  Tabelle  eines  englischen  Statistikers  betrug  pro  Kopf
der  Bevölkerung  in  Pfund  Sterling  (vor  dem  Kriege):

VolksVolks ­

 ­

 ­



einkommen

schuld

Großbritannien

302

32,9

22

Frankreich

252

27,5

36

Deutschland

156

22,2

12

Rußland

61

8,5

*  7

Italien

101

11,3

18

Vereinigte  Staaten

234

41,5

6

Die  Staatsschuldenlast  überschritt  schon  vor  dem  Weltkriege
das  Verhältnis,  welches  als  gesundes  zu  betrachten  ist.  Unserer
unmaßgeblichen  Ansicht  nach  dürfte  dieses  Verhältnis  nicht  ein
Viertel  des  jährlichen  Budgets  überschreiten,  da  bei  der  Höhe  des
Heeresbudgets  nur  bei  diesem  Verhältnis  zu  erreichen  ist,  daß  der
Staat  auf  die  übrigen  Staatszwecke  wenigstens  ein  Drittel  der  Ausgabe ­
  verwenden  könne.  Diese  unsere  Ansicht  nähert  sich  der  von
Thiers,  der  die  These  aufstellte,  daß  die  Staatsschuldenlast  ein
Drittel  der  Ausgaben  nicht  überschreiten  darf,  da  bei  Überschreitung ­
  dieses  Verhältnisses  dem  Staate  Katastrophen  entstehen  können.
Optimistischer  denkt  Leroy-Beaulieu,  der  die  Grenze  für  die  Staatsschuldenlast ­
  mit  35—40  Prozent  des  Budgets  festsetzt;  überschreitet
die  Grenze  45,  dann  ist  die  Lage  sehr  beunruhigend,  bei  55—60
ist  es  mehr  denn  gewiß,  daß  der  geringste  Umstand  den  Staat
zwingen  wird,  mit  seinen  Gläubigern  ein  neues  Abkommen  zu
treffen.
Welche  kolossale  Summen  schon  vor  dem  Weltkriege  der
öffentliche  Kredit  in  Anspruch  genommen  hat,  zeigen  die  Berechnungen ­
  Neymarks,  die  ergeben,  daß  im  Jahre  1908  die  von  Staaten,
Provinzen  und  Kommunen  aufgenommenen  Anlehen  einen  Betrag
von  7244,3  Millionen  Franks  betrugen.
Diese  Zahlen  lassen  natürlich  die  kolossalen  Kriegsaniehen
weit  hinter  sich,  wie  wir  an  anderer  Stelle  sehen  werden.

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