Full text : Finanzwissenschaft

VII.  Abschnitt.  Reduktion  und  Konversion  der  Staatsschulden.  651

In  Österreich  wurde  im  Jahre  1903  die  Konversion  der  allgemeinen ­
  Staatsschuld  im  Betrage  von  3620  Millionen  durchgeführt.
Die  Konversion  war  eine  passive  und  die  gekündigte  Summe  belief
sich  bloß  auf  0,17  Prozent.
In  Ungarn  wurden,  abgesehen  von  der  Konsolidierung  der
schwebenden  Schuld  vom  Jahre  1875,  namentlich  in  den  Jahren
1888,  1892  und  1902  bedeutende  Konversionen  durchgeführt.  Die
letztere  Konversion  umfaßte  einen  Schuldenbetrag  von  1087,4  Mill.
Kronen  Nominale,  wovon  die  bisherigen  Gläubiger  974,7  Millionen
übernahmen  und  zwar  in  Ungarn  308,0,  Österreich  244,7,  Deutschland ­
  297,6,  Frankreich  59,3,  Holland  60,2,  Belgien  4,3  Millionen
Kronen.
4.  Jede  Schuld  kann  nur  durch  Rückzahlung  respektive  Tilgung,
d.  h.  planmäßige,  ratenweise  Abzahlung  verschwinden.  Darum  ist
bei  Privatschulden  die  Rückzahlung  oder  ratenweise  Tilgung  unbedingt ­
  notwendig,  da  das  Individuum  sterblich  ist.  Aber  der
Staat  ist  unsterblich  und  da  mit  dem  Fortschreiten  des  Reichtums
die  Placierung  des  Kapitals  immer  schwieriger  wird,  so  geschieht
es,  daß  in  vielen  Fällen  die  Staatsgläubiger  die  Rückzahlung  nicht
wünschen,  ja  dieselben  für  sich  als  nachteilig  betrachten.
Die  Frage,  ob  die  Tilgung  der  Staatsschulden  notwendig  ist,
wird  verschieden  beantwortet.  Die  Ansichten  weichen  ab,  wie  ja
überhaupt  hinsichtlich  der  Notwendigkeit,  Zweckmäßigkeit  des
Staatskredites  an  sich.  Die  beiden  Probleme  zeigen  sogar  einen
gewissen  Zusammenhang.  Diejenigen,  die  überhaupt  für  den  Staatskredit ­
  sind,  halten  die  Tilgung  der  Staatsschulden  für  weniger  notwendig, ­
  als  diejenigen,  die  den  Staatskredit  nicht  billigen  und  daher
dessen  Extinction  befürworten.  Mit  Rücksicht  darauf,  daß  der
Staatskredit  ja  auch  im  Staatshaushalt  der  Zukunft  seine  bedeutende
Rolle  haben  wird  und  daß  dessen  Inanspruchnahme  gewisse  Grenzen
hat,  muß  die  Tilgung  als  eine  notwendige  betrachtet  werden.  Die
Zweckmäßigkeit  der  Tilgung  wird  auch  damit  begründet,'  daß  die
Tilgung  das  Anlehen  billiger  macht,  günstigere  Bedingungen  zur
Folge  hat,  wonach  gerade  die  ersparten  Summen  zur  Tilgung  verwendet ­
  werden  können.  Seidler  hält  die  Tilgung  für  so  wesentlich,
daß  seiner  Auffassung  nach  nur  jenes  Budget  ohne  Defizit  abschließt, ­
  in  welchem  auch  für  die  Tilgung  gesorgt  ist.  Auch  von
volkswirtschaftlichem  Standpunkte  wird  die  Tilgung  oft  Vorteile
bieten,  indem  sie  auf  den  Zinsfuß  mäßigend  einwirkt,  was  Unternehmergeist ­
  und  Produktion  günstig  beeinflußt.  Der  größte
Vorteil  der  Tilgung  würde  natürlich  darin  bestehen,  daß  mit  der
Zeit  der  Staat  von  der  Schuldenlast  befreit  würde.  Und  dies
            
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