I. Abschnitt. Das Budget.
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Budgetverweigerung schildert, sagt er 1 ): Obwohl dies eine gefährliche
Waffe ist, nichtsdestoweniger besitzt das Parlament dieselbe. Sehr
richtig führt Stourm aus, daß wenn das Parlament nicht das Recht
hätte, das Budget zu verweigern, dann hätte das Recht es zu be
willigen, keinen Sinn. Daß dem so ist, dafür wird als sprechender
Beweis angeführt, daß zur Zeit der Restauration, als man dem
Parlament das Recht der Budgetverweigerung bestritt, man dem
selben logischerweise auch das Recht der Bewilligung verweigerte.
In Frankreich hat immer die Ansicht geherrscht, daß das
Parlament das Recht hat, das Budget zu verweigern. Doch wurde
die tatsächliche Anwendung dieses Rechts zum letzten Male im
Jahre 1878 angedroht. „Fs ist das die letzte Daran tie für freie
Völker , sagte Jules Ferry als Referent der Budgetkommission.
Und in der Sitzung vom 4. Dezember 1877 sagte Gambetta: „Es
muß sich zeigen, ob die Nation herrscht oder ein Mann komman
diert.“ Das Ministerium gab nach und ein neues Ministerium aus
den Reihen der Majorität trat ans Ruder.
In Ungarn wurde das Recht der Steuerbewilligung schon in
frühen Zeiten mit gesetzlichen Garantien umgeben. Dies bezeugen
viele Gesetze. So das Gesetz II vom Jahre 1471: „Der König
soll von den Bewohnern des Landes keinerlei Steuer einheben ohne
deren Willen“; ferner 1505: I, 1715: VIII, 1791: XIX, 1848: III
bis IV und 1867: X. Daß nach den ungarischen Gesetzen das
Recht der Steuerbewilligung auch das der Steuerverweigerung ent
hält, läßt sich gleichfalls mit den klaren Worten der Gesetze be
weisen. So erklären die Reichsstände im Gesetzartikel I vom Jahre
1583, daß sie in Zukunft keine Steuern bewilligen werden,
wenn ihre alten Privilegien nicht wieder hergestellt werden. Der
Gesetzartikel 12 vom Jahre 1867 sagt, daß die Bewilligung der
Kosten der mit Österreich gemeinsamen Angelegenheiten als Vor
bedingung die Aufrechterhaltung der Verfassung voraussetzt. Ja
der ungarische Reichstag hatte das Recht, im Falle einer nur um
einen Monat verspäteten Einberufung desselben die auf diesen Monat
entfallenden Subsidien zu verweigern. Den logischen Sinn der
Budgetverweigerung illustriert in krasser Weise die Rede eines
Abgeordneten im ungarischen Landtag vom Jahre 1844. Er wies
darauf hin, daß die Stände das Privilegium der Steuerfreiheit ge
nießen, daß also das Wesen des Budgetrechts nur darin bestehen
kann, daß die Stände die Steuer verweigern, da mit der Bewilligung
sie nicht sich, sondern die misera plebs belasten. Das Recht der
l ) Stourm, Le budget. 8. 377.
F ö 1 d es, Finanzwissenschaft.
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