Full text : Finanzwissenschaft

I.  Abschnitt.  Das  Budget.

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Budgetverweigerung  schildert,  sagt  er 1 ):  Obwohl  dies  eine  gefährliche
Waffe  ist,  nichtsdestoweniger  besitzt  das  Parlament  dieselbe.  Sehr
richtig  führt  Stourm  aus,  daß  wenn  das  Parlament  nicht  das  Recht
hätte,  das  Budget  zu  verweigern,  dann  hätte  das  Recht  es  zu  bewilligen, ­
  keinen  Sinn.  Daß  dem  so  ist,  dafür  wird  als  sprechender
Beweis  angeführt,  daß  zur  Zeit  der  Restauration,  als  man  dem
Parlament  das  Recht  der  Budgetverweigerung  bestritt,  man  demselben ­
  logischerweise  auch  das  Recht  der  Bewilligung  verweigerte.
In  Frankreich  hat  immer  die  Ansicht  geherrscht,  daß  das
Parlament  das  Recht  hat,  das  Budget  zu  verweigern.  Doch  wurde
die  tatsächliche  Anwendung  dieses  Rechts  zum  letzten  Male  im
Jahre  1878  angedroht.  „Fs  ist  das  die  letzte  Daran  tie  für  freie
Völker  ,  sagte  Jules  Ferry  als  Referent  der  Budgetkommission.
Und  in  der  Sitzung  vom  4.  Dezember  1877  sagte  Gambetta:  „Es
muß  sich  zeigen,  ob  die  Nation  herrscht  oder  ein  Mann  kommandiert.“ ­
  Das  Ministerium  gab  nach  und  ein  neues  Ministerium  aus
den  Reihen  der  Majorität  trat  ans  Ruder.
In  Ungarn  wurde  das  Recht  der  Steuerbewilligung  schon  in
frühen  Zeiten  mit  gesetzlichen  Garantien  umgeben.  Dies  bezeugen
viele  Gesetze.  So  das  Gesetz  II  vom  Jahre  1471:  „Der  König
soll  von  den  Bewohnern  des  Landes  keinerlei  Steuer  einheben  ohne
deren  Willen“;  ferner  1505:  I,  1715:  VIII,  1791:  XIX,  1848:  III
bis  IV  und  1867:  X.  Daß  nach  den  ungarischen  Gesetzen  das
Recht  der  Steuerbewilligung  auch  das  der  Steuerverweigerung  enthält, ­
  läßt  sich  gleichfalls  mit  den  klaren  Worten  der  Gesetze  beweisen. ­
  So  erklären  die  Reichsstände  im  Gesetzartikel  I  vom  Jahre
1583,  daß  sie  in  Zukunft  keine  Steuern  bewilligen  werden,
wenn  ihre  alten  Privilegien  nicht  wieder  hergestellt  werden.  Der
Gesetzartikel  12  vom  Jahre  1867  sagt,  daß  die  Bewilligung  der
Kosten  der  mit  Österreich  gemeinsamen  Angelegenheiten  als  Vorbedingung ­
  die  Aufrechterhaltung  der  Verfassung  voraussetzt.  Ja
der  ungarische  Reichstag  hatte  das  Recht,  im  Falle  einer  nur  um
einen  Monat  verspäteten  Einberufung  desselben  die  auf  diesen  Monat
entfallenden  Subsidien  zu  verweigern.  Den  logischen  Sinn  der
Budgetverweigerung  illustriert  in  krasser  Weise  die  Rede  eines
Abgeordneten  im  ungarischen  Landtag  vom  Jahre  1844.  Er  wies
darauf  hin,  daß  die  Stände  das  Privilegium  der  Steuerfreiheit  genießen, ­
  daß  also  das  Wesen  des  Budgetrechts  nur  darin  bestehen
kann,  daß  die  Stände  die  Steuer  verweigern,  da  mit  der  Bewilligung
sie  nicht  sich,  sondern  die  misera  plebs  belasten.  Das  Recht  der

l )  Stourm,  Le  budget.  8.  377.
F  ö  1  d  es,  Finanzwissenschaft.

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