Full text : Finanzwissenschaft

I.  Abschnitt.  Das  Budget.

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Verfügung  stehe,  damit  diese  Verhandlung  gründlich  und  fachgemäß
sei.  Jedenfalls  muß  auch  darauf  Bedacht  genommen  werden,  daß
eine  eventuell  zu  reichlich  zur  Verfügung  stehende  Zeit  für  die
parlamentarische  Debatte  dieselbe  nicht  verstaue  und  Gelegenheit
biete  für  langatmige,  leere  Beden.  Wenn  wir  all  dies  vor  Augen
halten  und  natürlich  absehen  von  dem  Falle,  daß  wichtigere  Gegenstände ­
  die  Budgetdebatte  einschränken,  so  müßte  dort,  wo  das
Finanzjahr  mit  dem  Kalenderjahr  zusammenfällt,  oder  am  1.  Januar
beginnt,  das  Parlament  am  1.  September,  spätestens  1.  Oktober  die
Budgetverhandlung  beginnen.  Nun  treten  die  Parlamente  in  der
Regel  zur  Herbstsitzung  anfangs  Oktober  zusammen;  die  Konstituierung ­
  nimmt  auch  einige  Zeit  in  Anspruch;  die  Budgetdebatte
wird  also  kaum  vor  Mitte  Oktober  beginnen  können.  Bei  dieser
Zeiteinteilung  ist  die  rechtzeitige  Erledigung  des  Budgets,  das  ja
auch  in  der  ersten  Kammer  zu  verhandeln  ist,  dann  vom  Souverän
sanktioniert  werden,  endlich  publiziert  werden  muß,  kaum  gesichert:
ganz  abgesehen  davon,  daß  ja  oft  heftige  Debatten  sich  an  die
Budgetvorlage  anknüpfen,  daß  das  Budget  öfters  wichtige  Verwaltungsreformen ­
  auf  die  Tagesordnung  setzt.  In  letzterem  Falle
könnte  es  geschehen,  daß  der  Regierung  nicht  mehr  genügende
Zeit  zum  Inslebentreten  zur  Verfügung  steht.  Aus  dem  Vorausgeschickten ­
  ergibt  sich  der  Schluß,  daß  es  zweckmäßiger  ist,  das
Finanzjahr  vom  Kalenderjahre  loszulösen  und  mit  einem  anderen
Tage  zu  beginnen  als  dem  1.  Januar.  Wenn  sich  hieraus  auch
manche  Inkonvenienzen  ergeben,  da  ja  sonstige  staatliche,  soziale,
menschliche  Verhältnisse  immer  auf  das  Kalenderjahr  bezogen
werden,  auch  die  statistische  Vergleichung  dadurch  erschwert  wird,
so  läßt  sich  doch  im  Interesse  der  gründlichen  Budgetdebatte  diese
Verschiebung  kaum  vermeiden.  Übrigens  ist  dieser  Vorgang  nicht
ohne  Beispiel.  In  mehreren  Staaten  hat  ja  früher  das  Verwaltungsjahr ­
  nicht  mit  dem  Kalenderjahr  übereingestimmt;  es  hing  mit  der
Ernte,  der  Rekrutierung  usw.  zusammen  und  begann  am  1.  November.
Auch  ist  bekanntlich  das  Schuljahr,  welches  ja  auch  für  den  größten
Teil  der  Bevölkerung  von  Wichtigkeit  ist,  nicht  an  den  1.  Januar
gebunden,  sondern  beginnt  in  einigen  Staaten  am  1.  September,  in
anderen  am  1.  Oktober  oder  1.  November.
Wie  wenig  darauf  gerechnet  werden  kann,  daß  das  Budget  bis
zum  Eintritt  des  neuen  Jahres  erledigt  wird,  wenn  das  Finanzjahr
mit  dem  1.  Januar  beginnt,  können  wir  am  besten  mit  den  Erfahrungen ­
  des  ungarischen  Budgetwesens  beleuchten.  Seit  dem  Jahre
1867,  dem  Jahre  der  Wiederherstellung  der  ungarischen  Verfassung,
also  von  44  Budgetgesetzen,  kamen  nur  8  vor  Eintritt  des  Budget-
            
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