Full text : Finanzwissenschaft

I.  Abschnitt.  Das  Budget.  53
1819  zur  Zeit  der  Restauration  und  dann  im  Jahre  1888.  Die  betreffenden ­
  Gesetzvorschläge  konnten  jedoch  die  Majorität  nicht  erlangen. ­
  Stourm  bemerkt,  daß  nur  in  solchen  Jahren,  wo  die  Abgeordneten ­
  wegen  Herannahung  der  Wahlen  in  ihre  Wahlkreise
eilen,  das  Budget  schon  im  Juli  erledigt  zu  sein  pflegt.  Die  späte
Erledigung  des  Budgetgesetzes  führt  zu  dem  sonderbaren  Vorgehen,
daß  die  direkten  Steuern,  die  zur  rechten  Zeit  veranlagt  werden
müssen,  ins  Budgetgesetz  gar  nicht  aufgenommen  und  durch  ein
Spezialgesetz  erledigt  werden.  Seit  dem  Jahre  1906  werden  sie
im  Budget  aufgenommen,  aber  aus  demselben  extrahiert  und  mittels
Spezialgesetz  erledigt 1 ).
Außer  Frankreich  gehören  noch  Österreich,  Belgien,  Schweiz,
Holland,  Dänemark,  Rußland,  Serbien,  Spanien  —  wo  das  Finanzjahr
bis  zum  Jahre  1901  am  1.  Juli  begann  —,  Bulgarien,  Griechenland,
Niederlande  in  die  Reihe  jener  Staaten,  wo  das  Finanzjahr  dem
Kalenderjahr  entspricht;  dagegen  beginnt  dasselbe  in  der  Türkei
mit  dem  1.  März,  in  England,  Deutschland,  Preußen,  Rumänien,
Schweden,  Dänemark,  Japan,  Ägypten,  mit  dem  1.  April,  in  Ungarn,
Portugal,  Italien,  Norwegen,  Nordamerika,  Mexiko,  Brasilien,  China,
Australien  mit  dem  1.  Juli.  Für  den  Juli  sprechen  namentlich
zwei  Umstände.  Der  eine  ist  der,  daß  hierdurch  der  Übergang  vom
früheren  System  erleichtert  wird,  indem  die  Halbjahre  unverändert
bleiben  und  nur  deren  Reihenfolge  sich  ändert;  das  erste  Halbjahr
des  früheren  Systems  wird  nun  zum  zweiten,  das  zweite  zum  ersten
Halbjahr.  Dann  spricht  hierfür  noch  der  Umstand,  daß  in  Staaten
mit  überwiegend  agrarischem  Charakter  zur  Zeit  der  Verhandlung
des  Budgets  die  Gestaltung  des  betreffenden  Wirtschaftsjahres  schon
zu  erkennen  ist.  Vor  allem  aber  kommt  der  Umstand  in  Betracht,
daß  die  fruchtbarste  Arbeitszeit  des  Parlaments  der  Winter  und
Frühling  ist,  so  daß  eine  gründliche  Debatte  und  eine  pünktliche
Fertigstellung  des  Budgets  zu  erwarten  ist.  Hock  hebt  als  Vorteil
dieses  Systems  noch  hervor,  daß  die  ruhigeren  Sommermonate  zur
Anfertigung  der  Schlußrechnungen  mehr  Zeit  gewähren.
Bei  der  Lostrennung  des  Finanzjahres  vom  Kalenderjahre  wäre
es  gewiß  ein  internationales  Interesse  gewesen,  wenn  die  Staaten
das  Finanzjahr  gleichmäßig  festgesetzt  hätten.
In  einzelnen  Staaten  hat  man  sich  nicht  damit  begnügt,  das
hinanzjahr  zu  verlegen  und  hierdurch  die  rechtzeitige  Erledigung
des  Budgets  zu  befördern,  sondern  man  hat  eine  gewisse  Frist  festgesetzt, ­
  innerhalb  welcher  die  Budgetdebatte  geschlossen  und  das

*)  Stourm,  Le  budget.  8.  201.
            
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