Full text : Finanzwissenschaft

68  2.  Buch.  Die  verfassungsmäßige  Ordnung  des  Staatshaushaltes  u.  das  Budget
bei  der  Kurzlebigkeit  vieler  parlamentarischer  Minister,  längst  nicht
mehr  im  Minister  Fauteuil  sitzt.  Was  nun  die  dritte  Methode  betrifft, ­
  so  besteht  dieselbe  darin,  daß  auch  die  vorhergehende  h-r
fahrung  zum  Ausgangspunkt  genommen  wird,  aber  nicht  bloß  das
vorhergehende  Jahr,  wie  bei  der  ersten  Methode,  sondern  ein  Durchschnitt" ­
  mehrerer  Jahre  dem  Voranschläge  zur  Basis  dient.  Dieses
System  kann  dann  insofern  verbessert  und  der  zweiten  Methode
näher  gebracht  werden,  daß  die  aus  dem  Durchschnitte  mehrerer
Jahre  gewonnenen  Ziffern  bei  steigender  Tendenz  mit  dem  bteigerungskoeffizienten,
  bei  sinkender  Tendenz  mit  dem  Senkungskoeffizienten ­
  korrigiert  werden.  Oft  wird  die  verständnisvolle  Beurteilung
der  auf  den  Staatshaushalt  bezüglichen  Umstände  eine  der  W  ahrscheinlichkeit
  nahekommende  Feststellung  am  besten  sichern.
d)  Die  Ausschließlichkeit  des  Budgets.  Die  hohe
Wichtigkeit  des  Budgets  läßt  es  als  natürliche  Forderung  betrachten. ­
  daß  das  Budgetgesetz  außer  dem  Staatshaushaltsplan  keimfremden
  Verfügungen  enthalte,  auch  wenn  dieselben  mehr  weniger
mit  dem  Budget  zusammenhängen ,  also  auch  finanzieller  Natur
sind.  Am  wenigsten  aber  kann  es  gerechtfertigt  werden,  wenn
organische  Bestimmungen,  Verfügungen  über  neue  Institutionen.
Reform  usw.  dem  Budgetgesetz  einverleibt  werden.  Namentlich
bedenklich  ist  es  dort,  wo  die  Budgetdebatte  in  enge  Schranken
gebannt  ist  und  für  dieselbe  eben  nur  die  unbedingt  notwendige
Zeit  zur  Verfügung  steht.  Diesen  Forderungen  widerspricht  der
Brauch,  der  dem  Budget  solche  fremde  Bestandteile  einfügt.  Die
Ursachen  dieses  Vorgehens  sind  verschiedene;  manchmal  handelt
es  sich  um  eine  rasche  Erledigung,  die  namentlich  dort  gesichert
ist  wo  für  die  Budgetdebatte  eine  streng  festgesetzte  Zeit  festgestellt
ist!  Aber  gerade  hieraus  ergibt  sich  der  Einwand  gegen  dieses
Vorgehen,  denn  es  ist  gewiß,  daß  eine  eingehende  gewissenhafte
Debatte  innerhalb  dieser  Zeit,  die  ja  für  das  Budget  selbst  unumgänglich ­
  nötig  ist,  nicht  möglich  ist.  In  England  hat  dieses  Vorgehen ­
  namentlich  den  Zweck,  das  Oberhaus,  das,  wie  wir  sahen,
das  Budget  nur  en  bloc  annehmen  oder  verwerfen  kann,  zur  Annahme ­
  zu  zwingen.  Prinzipiell  spricht  schon  der  Umstand  gegen
dieses  Vorgehen,  wonach  ja  das  Budget  nur  einen  periodischen
Charakter  hat,  also  nicht  Gelegenheit  bieten  kann  für  Verfügungen
mit  dauerndem  Charakter.  Diese  Einschüblinge  kommen  unter
verschiedenen  Namen  vor;  in  Frankreich  heißen  sie  „adjonctions
budgetaires“;  in  England  „Pakete“  (packeting);  die  Amerikaner
nennen  sie  „riders“  (Reiter).  Die  gesetzgebenden  Körper  haben
sich  oft  mit  der  Frage  der  Berechtigung  dieser  Einlagen  beschäftigt
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.