I. Abschnitt. Das Budget.
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«extraordinaire, in Amerika „neuer Kredit 1- ), wenn für im Budget
nicht aufgenommene außerordentliche Bedürfnisse (Krieg, Elementar
schäden) Beträge votiert werden müssen; 2. der Nachtragskre
dit (credit supplementaire), welcher in jenen Fällen notwendig wird,
wo ein im Budget eingestellter Betrag sich als ungenügend er
weist, Sowohl der außerordentliche, als der Nachtragskredit kann
natürlich nur durch das Parlament bewilligt werden 1 ).
12. Die definitive Votierung des Budgets erfolgt mittels der so
genannten Appropriation. Dieser Begriff wird in verschiedenem
Sinne genommen. In England, wo das Budget in einzelnen Peilen
im Verlaufe eines längeren Zeitraumes bewilligt wird, versteht man
unter Appropriation die Zusammenfassung dieser Peile in der ge
wöhnlich am Schluß der Session bewilligten Finance Bill, in die
auch das Normalbudget eingestellt wird. Wie alles "V erfassungs
wesen in England, so ist auch dieser Begriff ein historischer und
nur historisch zu verstehen. Der Kampf gegen das Königtum
machte es nötig, daß die bewilligten Summen nur zu bestimmten
Zwecken verwendet, also diesen appropriiert wurden. Hierzu kam.
daß, wie auch in manchen anderen Ländern, gewisse Ausgaben aus
bestimmten Einnahmen befriedigt wurden. Mit der Entwicklung
der Idee des Staatsbudgets wurden bestimmte Teile der Einnahmen
in den „votes“ bestimmten Ausgaben zur Verfügung gestellt. Und
da dies stückweise geschah, mußte dann ein zusammenfassendes
Verwendungsgesetz geschaffen werden, das eigentlich die Basis der
Budgetdebatte bildete. Nach dem parlamentarischen Gebrauch
wird in vielen Staaten unter der Appropriation die Verfügung ver
standen, wonach mit der Vollziehung des Budgets das Ministerium
betraut wird, die Appropriation bedeutet also eine I ertrauenskund-
gebung. Das Budget, das im wesentlichen aus der zahlenmäßigen
Feststellung der Einnahmen und Ausgaben besteht, bedarf, um
Form und Inhalt eines Gesetzes zu erhalten, eines gewissen Textes
(Zweckangabe, Vollzugsklausel usw.). In manchen Staaten werden,
wie wir gesehen haben, spezielle Bestimmungen dem Budget einge
fügt. Auch werden in manchen Staaten alle Gesetze ausgezählt,
welche der Beschaffung von Einnahmen dienen. In diesen Text
wird nun das zahlenmäßige Budget eingefügt und das Ganze bildet
l ) Auf Grund der französischen Terminologie, welche von credit extra
ordinaire“ und „credit supplementaire“ spricht, wird die Bezeichnung »uppie-
mentärkredit und außerordentlicher Kredit angewendet, obwohl hier natürlich
nicht Kredit zu verstehen ist, sondern eine Ermächtigung zu gewissen Ausgaben,
weshalb zur Verwendung von Irrtümern zweckmäßiger wäre von außerordent
lichem Bedarf, „Nachtragsbedarf“, oder von außerordentlicher Ermächtigung.
„Nachtragsermächtigung“ zu sprechen.