Full text: Arbeiterfürsorge im Hause Cornelius Heyl, Worms a. Rhein

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Diese Verpflichtung des Hauses ist in die Arbeitsordnung aufgenommen 
uud damit zu einem Teil des ArbeitsVertrags geworden. 
Diese Maßnahme wirkt für manche Arbeiterkategorien wie die Bewilligung 
von Erholungstagen. Der Arbeiter genießt an diesen Tagen erst in vollem 
Maße die Vorzüge einer schönen, geräumigen Wohnung und einer gesunden 
landwirtschaftlichen Beschäftigung. Auch für Verbesserung und Verschönerung 
seines Heimes sind solche freie Stunden förderlich. In diesem Sinne wird 
durch das Wartegeld zugleich die durch den Bau von Arbeiterwohnhäusern 
eingeleitete Wohnungspolitik des Hauses ergänzt. 
In erster Linie werden diejenigen Arbeiter berücksichtigt, die sich freiwillig 
melden; bei längerer Dauer der Betriebseinschränkung werden alle Arbeiter 
der in Betracht kommenden Werkstätten der Reihe nach für eine ungefähr 
gleiche Zeitdauer beurlaubt. Die Lohnsätze betragen für den Arbeitstag: 
Für verheiratete männliche Arbeiter M. 3.50 
Für unverheiratete männliche Arbeiter über 23 Jahre M. 3.— 
Für unverheiratete männliche Arbeiter im Alter von 20—23 Jahren.. M. 2.50 
Für unverheiratete männliche Arbeiter im Alter von 18—20 Jahren .. M. 2.— 
Für unverheiratete männliche Arbeiter im Alter von 16-18 Jahren.. M. 1.50 
Für weibliche Arbeiter über 18 Jahre M. 1.50 
Für weibliche Arbeiter unter 18 Jahren M. 1.25 
wobei das Haus noch die Beiträge zur Betriebskrankenkasse und zur In 
validenversicherung für die Dauer des Wartegeldbezuges zulegt. 
Arbeiterinnen ist auch Gelegenheit gegeben, in der Nähschule, welche in 
solchen Zeiten den ganzen Tag über geöffnet ist, unter Leitung einer Lehrerin 
weibliche Handarbeiten auszuführen. 
Im Durchschnitt der letzten 5 Jahre wurden jährlich M. 12913.— für Warte 
geld verausgabt. 
9. Fürsorge für zu militärischen Übungen einberufene 
Fabrikangehörige. 
Zu militärischen Übungen Eingezogene erhalten für die Dauer der Ein 
ziehung bis zu acht Wochen eine fortlaufende Unterstützung im Betrage von 
2 Mark für ledige Arbeiter und 2.50 Mark für verheiratete Arbeiter für jeden 
Wochentag. Volle Lohnzahlung bei Anforderungen des Vaterländischen 
Dienstes findet statt, wenn es sich um Arbeitsverhinderungen von kürzerer 
Dauer handelt.
	        
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