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Warenverkaufsstelle.
II. Einrichtungen zur Hebung der allgemeinen
wirtschaftlichen Lage.
1. Nahrungs- und Genußmittel.
D ie nachstehend unter a) bis d) bezeichneten Abgabestellen von Lebens- und
Genußmitteln sind der Leitung eines Beamten des Hauses unter Mithilfe
eines Arbeiterbeirates unterstellt. Die Verkaufspreise derWarenwerdenjeweils
so festgesetzt, daß weder Überschüsse noch Fehlbeträge entstehen können.
a) Warenverkaufsstelle.
In den Fabriken sind Verkaufsstellen errichtet, in denen Kolonialwaren und
Lebensmittel aller Art gegen Barzahlung abgegeben werden. Während der
Arbeitspausen wird in besonderen Räumen gutes Bier zum Preise von 10 Pf.
für den halben Liter gegen Biermarken ausgeschänkt. Der Umsatz an Lebens
mitteln und Bier betrug im letzten Jahre 521000 Mark. Das Haus trägt die
Ausgaben für Heizung, Beleuchtung und Zapferlöhne.