Full text : Volkswirtschaftspolitik

Bodenbewirtschaftungspolitik^  Jagd-  u.  Fischereipolitik.  77
auch  dann,  wenn  er  von  nicht  verbundenen  einzelnen  Unternehmungen ­
  durchgeführt  wird.  Hier  liegt  in  der  Tat  eine
große  Schwierigkeit,  der  nur  dadurch  zu  begegneit  tväre,
daß  das  ganze  Wirtschaftsleben  unter  strenge  behördliche
Überwachung  genommen  würde.  Für  eilt  gesetzliches  Einschreiten, ­
  falls  es  überhaupt  nötig  werden  sollte,  ist  die  wichtigste ­
  Vorbedingung  eine  genaue  Erforschung  der  tatsächlichen
Verhältnisse.  Deshalb  hat  das  Reichsamt  des  Jiutern  seit
Anfang  1903  in  gewissen  Abständen  Vertreter  aller  beteiligten
Kreise  zu  Verhandlungen  über  wichtige  Verbände  zusammengerufen. ­
  Dadurch  wurde-  es  möglich,  in  unbeengter  und  unbeeinflußter ­
  Rede  und  Gegetirede  eine  Klärung  über  Gestaltung,
  Aufbau,  Verhalten  rind  Wirkungen  dieser  Verbände
herbeizuführen.  Nach  solchen  Vorbereitungen  hat  das  ReichSaint
  des  Innern  in  den  Jahren  1905—1908  dem  Reichstag
eine  umfangreiche  vierbändige  Denkschrift  vorgelegt,  die  über
die  tatsächlichen  und  rechtlichen  Verhältnisse  in  Deutschland
und  über  das  ausländische  Recht  bezüglich  der  Verbände  eingehende ­
  Aufschlüsse  gibt.
Dritter  Teil.
Besondere  (Hütererzeugungspolitik.
11.  Bodenbewirtschaftungspolitik;  Jagd-  und  Fischercipolitik.
Die  schon  besprochene  Bvdeit-  und  Eigentumspolitik  hat
vielfach  auch  Einfluß  auf  die  Bodenbewirtschaftung,  als
deren  Hauptform  die  Landwirtschaft  erscheint.  Die  Wahrnehmung ­
  des  Gesamtwohls  in  bezug  auf  die  Landwirtschaft
verlangt  aber  noch  nach  vielen  anderen  Richtungen  ein
staatliches  Eingreifen.  Denn  die  Landwirtschaft  ist  nicht  mir
noch  immer  der  verhältnismäßig  umfangreichste  Erwerbszweig
der  Bevölkerung,  dem  kein  einzelner  Zineig  auch  der  großeü
            
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