Full text: Wichtige Aufgaben der materiellen Fürsorge

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In welchem Verhältnis stehen die von uns ermittelten Richt 
sätze zu anderen Vergleichszahlen? Diese Frage stellen mir, um Ein 
wänden über zu hohe Unterstützungen zu begegnen, andererseits aber 
auch um zu beweisen, daß nach oben eine Grenze besteht, die nicht nur 
aus finanziellen Gründen nicht überschritten werden kann, sondern 
auch aus allgemein wirtschaftlichen und erzieherischen Gründen einge 
halten werden muß. Erreichen die Unterstützungssätze die untersten 
Lohngrenzen für beruflich tätige Personen, so bilden sie eine Gefahr 
für die Erhaltung des Arbeitswillens und der Selbstverantwortlich 
keit. Die Fürsorge würde in das Gegenteil umschlagen. Anderer 
seits darf die Fürsorge nicht zu knapp bemessen sein, damit die Arbeits 
fähigkeit erhalten bleibt. Vergleichszahlen bilden die Ortslöhne und 
der Wert der Sachbezüge im Sinne der §§ 149 und 160 der R. 93.0., 
die Erwerbslosenunterstützung, Löhne für Notstandsarbeiter, Pen 
sionen für Beamte der unteren Besoldungsgruppen, Renten und Zu 
satzrenten der Kriegsopfer, Tariflöhne ungelernter Arbeiter der jewei 
ligen Hauptindustrie bzw. der Gemeindearbeiter am Orte. Für den 
Regierungsbezirk Minden betragen die O r t s l ö h n e ab 1.April 1925: 
1. für jugendliche Arbeiter unter 16 Jahren: 
a) männliche 1.60 Mb. täglich — 41.60 Mb. monatlich 
b) weibliche 1.20 Mb. „ = 31.20 Mb. 
2. im Alter von 16 bis 21 Jahren: 
a) männliche 2.30 Mb. täglich = 59.80 Mb. 
b) weibliche 1.80 Mb. 
3. über 21 Jahre: 
a) männliche 3.00 Mb. täglich 
b) weibliche 2.40 Mb. „ 
Der Wert der Sachbezüge beträgt für männliche Per 
sonen täglich 1,30 Mark — 39 Mark monatlich, für weibliche Personen 
täglich 1,10 Mark = 33 Mark monatlich. Die errechneten Unter 
stützungsmaßstäbe bewegen sich also im Rahmen dieser Vergleichs 
zahlen. Die Erwerbslosenunterstützung beträgt in Biele 
feld (Ortsklasse A): 
= 46.80 Mb. 
78.00 Mb. 
62.40 Mb. 
I. Männliche Erwerbslose 
II. Weibliche Erwerbslose 
in Mark 
in Mark 
tagt. 
monatl 
täal. 
monatl. 
unter 21 Jahren . . . 
0.76 
19.36 
unter 21 Jahren. . . 
0 76 
19.76 
dto. mit 1 Angehörigen 
1.09 
28.34 
dto. mit 1 Angehörigen 
1.09 
28.34 
über 21 Jahre.... 
1.26 
32.76 
über 21 3ahre . . . 
1.26 
32.76 
dto. mit 1 Angehörigen 
1.59 
41.34 
dto. mit 1 Angehörigen 
1.59 
41.34 
„ rr. Frau .... 
1.73 
44.98 
.. 2 
1.92 
49.92 
„ „ „ und 1 Angeh. 
2.06 
53.56 
II II 3 „ 
2.25 
58.50 
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2.39 
62.14 
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67.08 
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