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8.58
Die Notstandsarbeiter erhalten zu den ihnen zustehenden Unter
stützungen einen Zuschlag von
30°/o bei einer Arbeitsleistung von 32 Stunden wöchentlich
60°/o „ „ „ „ 40
90°/o ,, „ ,, „ 48 „ „
Schwerstarbeiter erhalten weitere 30 % Zulage.
Von den Tariflöhnen ziehen wir die Löhne für die Arbeiter
und Arbeiterinnen der hiesigen Textilindustrie heran (in den anderen
Industrien bzw. Gewerben sind die Löhne höher).
Es erhalten in Pfennigen pro Stunde:
Gruppe
Fach
arbeiter
Fachhilfs
arbeiter
Stücklohn
Hilfsarbeiter
im Tariflohn
Männer
Frauen
Männer
Frauen
i
— . —
22.96
20.72
20.16
17.32
il
32.95
29.56
30 SO
25.76
26.88
22.40
in
40.32
36.96
3864
31.36
33.60
28.-
IV
53.76
49.28
51.52
41.44
44.80
35.84
und
2.24
2.24
2.24
1.12
2.24
1.12
V
56.-
51.52
53.76
42.98
47.04
36.98
Familienzulagen je Stunde und Empfangsberechtigten 1.68 Pfg.
Zulagen für Witwenkinder 3.36 Pfg.
Familienzulagen je Stunde und Empfangsberechtigten 1.68 Pfg.
Zulagen für Witwenkinder 3.36 Pfg.
Die Monatsverdienste der Hilfsarbeiter Stufe III betragen dem
nach bei 234stündiger Arbeitszeit für Männer 78,62 Mark, für
Frauen 65,52 Mark, dazu die Familien- und Kinderzulagen für Frau
und zwei Kinder je 1,68 Pfg. pro Stunde, gleich 11,39 Mark, Gesamt
verdienst mithin für die vierköpfige Familie 90,41 Mark monatlich.
Eine Witwe dieser Lohnstufe mit zwei Kindern erhält insgesamt
81,24 Mark monatlich. Nach Abzug der Versicherungsbeiträge ist der
Lohn für die vierköpfige Familie bzw. für die Witwe mit zwei Kin
dern nicht mehr höher als die errechneten Unterstützungsrichtsätze zu
züglich der Sonderleistungen; wir haben aber auch mit voller Absicht
diejenige Lohnarbeitergruppe herausgegriffen, die die niedrigsten
Lohnsätze verdient. Als weitere Vergleichszahlen nennen wir noch
die Bezüge der Kriegsopfer. Eine Kriegerwitwe, die 50 Prozent der
Vollrente und einfache Ausgleichszulage bezieht und zwei Kinder hat,
erhält in Ortsklasse A 67,10 Mark Rente plus Zusatzrente in Höhe
von 51,75 Mark, zusammen also 118,85 Mark pro Monat. Die Pen
sionen für alleinstehende Beamte in Gruppe I bis IV betragen nach
40 Dienstjahren 112, 120, 128 und 152 Mark.
Auf Grund vorstehender Untersuchungen sind wir zu folgenden
Richtlinien
gekommen: