Full text: Die Entwicklung der Tobler-Unternehmung und ihrer Arbeiter-Fürsorge und Wohlfahrtseinrichtungen

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wirklichung zu bringen suchte, um dadurch die schein 
bar divergierenden Interessen von Kapital, Arbeit und 
Unternehmungsgeist auf dem Boden harmonischer Zu 
sammenarbeit und gegenseitigen Verständnisses zu 
verbinden. Als Ausgangspunkt für die Gewinnbetei 
ligung für die Arbeiterschaft hat man in den lebten 
Jahren den wirklich verdienten Brutto-Lohn eines jeden 
Arbeiters angenommen, wobei je nach der Dauer der 
Dienstzeit, unter zwei und mehr als zwei Jahren und 
dem Zivilstand, jedoch ohne Rücksicht auf das Ge 
schlecht, bestimmte Promille-Säge des Jahreslohnes 
berechnet wurden und auf diese Weise Gewinnanteile 
in Höhe von Fr. 50.— bis 150.— an die einzelnen Arbeiter 
und Arbeiterinnen zur Auszahlung gelangen konnten. 
Jahr für Jahr ist die Verwaltung der Tobler-Gesell- 
schaft bestrebt gewesen, von sich aus die Wohlfahrt 
ihrer Arbeiterschaft zu fördern. Die Krönung der 
bisherigen Entwicklung bildet die von der Ge 
neralversammlung im Jahre 1917 gutgeheißene Errich 
tung eines Arbeiterhifsfonds, der 1917 und 1918 mit je 
Fr. 100,000.—, 1919 mit Fr. 300,000.— dotiert wurde, 
sodaß er nunmehr die Höhe von einer halben Million 
Franken erreicht hat. Damit wird nun auch das aktuelle 
Sozial-Problem der Kapitalbeteiligung des Personals 
und der Arbeiterschaft am Unternehmen zur Tatsache, 
indem gewisse Teile des Fonds in Obligationen oder 
Prioritätsaktien der Gesellschaft selbst angelegt, die 
Arbeiterschaft und das Personal als Kollektivität zu 
Mitteilhabern an der Unternehmung machen. 
Nach einem Verwaltungsrats-Beschluss vom lau 
fenden Jahre wird der Hilfsfonds unter dem Namen 
„Allgemeiner Hilfsfonds für die Arbeiter und Ange
	        
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