Full text: Die Entwicklung der Tobler-Unternehmung und ihrer Arbeiter-Fürsorge und Wohlfahrtseinrichtungen

Sterbekasse zahlt bei Todesfällen von Mitgliedern den 
Hinterbliebenen eine den Verhältnissen entsprechende 
Summe aus, in der Regel Fr. 50.—. 
Fallen die genannten Einrichtungen mehr oder 
weniger in das Gebiet des Arbeiterschutzes, wie er zum 
Teil (Kranken- und Unfallversicherung) von geseges- 
wegen verlangt wird, so entfaltet die Gesellschaft nicht 
minder auf dem Gebiete der freiwilligen Arbeit er-Wohl 
fahrtspflege eine segensreiche Tätigkeit. 
In einer aufs beste eingerichteten und unter fach 
kundiger Leitung stehenden Küchen- und Speisesaal- 
Einrichtung, verbunden mit Lesegelegenheit findet die 
Arbeiterschaft zum Preise von Fr. —.40 bis —.50 
eine nahrhafte, gut gekochte Mittagsmahlzeit, be 
stehend aus Suppe, Gemüse, Kartoffeln, Salat etc. 
Wer sich sein Essen von Hause mitbringen will, 
kann es morgens im Speisesaal abgeben und erhält 
es mittags frisch gewärmt vorgesegt. Das Frühstück, 
bestehend aus einer Tasse Cacao und einem halben 
Pfund Brot, wird mit 30 Cts. berechnet. Das Abend 
essen (2 Tassen Kaffee und eine warme Platte, wie 
Rösti, Maccaroni etc.) kostet 40 Cts. 
In Verbindung damit steht ein Logierhaus, in wel 
chem in sauberen und luftigen Sälen und Zimmern 
hygienisch einwandfreie Schlafstellen zum Preise von 
50 Cts. pro Bett und Nacht den Arbeiterinnen zur 
Verfügung stehen. Eine Arbeiterin, welche im Heim 
Kost und Logis nimmt, hat für 14 Tage Fr. 16.— 
(bis Ende Januar 1919 betrug der Pensionspreis 
Fr. 9.80) — Fr. 1.15 (Fr. —.70) per Tag zu zahlen. 
Dafür erhält sie Logis, Frühstück und Abendessen. 
Die Wahl und Zusammenstellung des Mittagessens 
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