Sterbekasse zahlt bei Todesfällen von Mitgliedern den
Hinterbliebenen eine den Verhältnissen entsprechende
Summe aus, in der Regel Fr. 50.—.
Fallen die genannten Einrichtungen mehr oder
weniger in das Gebiet des Arbeiterschutzes, wie er zum
Teil (Kranken- und Unfallversicherung) von geseges-
wegen verlangt wird, so entfaltet die Gesellschaft nicht
minder auf dem Gebiete der freiwilligen Arbeit er-Wohl
fahrtspflege eine segensreiche Tätigkeit.
In einer aufs beste eingerichteten und unter fach
kundiger Leitung stehenden Küchen- und Speisesaal-
Einrichtung, verbunden mit Lesegelegenheit findet die
Arbeiterschaft zum Preise von Fr. —.40 bis —.50
eine nahrhafte, gut gekochte Mittagsmahlzeit, be
stehend aus Suppe, Gemüse, Kartoffeln, Salat etc.
Wer sich sein Essen von Hause mitbringen will,
kann es morgens im Speisesaal abgeben und erhält
es mittags frisch gewärmt vorgesegt. Das Frühstück,
bestehend aus einer Tasse Cacao und einem halben
Pfund Brot, wird mit 30 Cts. berechnet. Das Abend
essen (2 Tassen Kaffee und eine warme Platte, wie
Rösti, Maccaroni etc.) kostet 40 Cts.
In Verbindung damit steht ein Logierhaus, in wel
chem in sauberen und luftigen Sälen und Zimmern
hygienisch einwandfreie Schlafstellen zum Preise von
50 Cts. pro Bett und Nacht den Arbeiterinnen zur
Verfügung stehen. Eine Arbeiterin, welche im Heim
Kost und Logis nimmt, hat für 14 Tage Fr. 16.—
(bis Ende Januar 1919 betrug der Pensionspreis
Fr. 9.80) — Fr. 1.15 (Fr. —.70) per Tag zu zahlen.
Dafür erhält sie Logis, Frühstück und Abendessen.
Die Wahl und Zusammenstellung des Mittagessens
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