Full text : Die Entwicklung der Tobler-Unternehmung und ihrer Arbeiter-Fürsorge und Wohlfahrtseinrichtungen

Sterbekasse  zahlt  bei  Todesfällen  von  Mitgliedern  den
Hinterbliebenen  eine  den  Verhältnissen  entsprechende
Summe  aus,  in  der  Regel  Fr.  50.—.
Fallen  die  genannten  Einrichtungen  mehr  oder
weniger  in  das  Gebiet  des  Arbeiterschutzes,  wie  er  zum
Teil  (Kranken-  und  Unfallversicherung)  von  gesegeswegen
  verlangt  wird,  so  entfaltet  die  Gesellschaft  nicht
minder  auf  dem  Gebiete  der  freiwilligen  Arbeit  er-Wohlfahrtspflege ­
  eine  segensreiche  Tätigkeit.
In  einer  aufs  beste  eingerichteten  und  unter  fachkundiger ­
  Leitung  stehenden  Küchen-  und  Speisesaal-Einrichtung,
  verbunden  mit  Lesegelegenheit  findet  die
Arbeiterschaft  zum  Preise  von  Fr.  —.40  bis  —.50
eine  nahrhafte,  gut  gekochte  Mittagsmahlzeit,  bestehend ­
  aus  Suppe,  Gemüse,  Kartoffeln,  Salat  etc.
Wer  sich  sein  Essen  von  Hause  mitbringen  will,
kann  es  morgens  im  Speisesaal  abgeben  und  erhält
es  mittags  frisch  gewärmt  vorgesegt.  Das  Frühstück,
bestehend  aus  einer  Tasse  Cacao  und  einem  halben
Pfund  Brot,  wird  mit  30  Cts.  berechnet.  Das  Abendessen ­
  (2  Tassen  Kaffee  und  eine  warme  Platte,  wie
Rösti,  Maccaroni  etc.)  kostet  40  Cts.
In  Verbindung  damit  steht  ein  Logierhaus,  in  welchem ­
  in  sauberen  und  luftigen  Sälen  und  Zimmern
hygienisch  einwandfreie  Schlafstellen  zum  Preise  von
50  Cts.  pro  Bett  und  Nacht  den  Arbeiterinnen  zur
Verfügung  stehen.  Eine  Arbeiterin,  welche  im  Heim
Kost  und  Logis  nimmt,  hat  für  14  Tage  Fr.  16.—
(bis  Ende  Januar  1919  betrug  der  Pensionspreis
Fr.  9.80)  —  Fr.  1.15  (Fr.  —.70)  per  Tag  zu  zahlen.
Dafür  erhält  sie  Logis,  Frühstück  und  Abendessen.
Die  Wahl  und  Zusammenstellung  des  Mittagessens
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