Full text: Versicherung und Wirtschaft

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Nur die Möglichkeit der ungünstigen BeeinMssung kann 
hier in Betracht kommen. Eine solche Eventualität „Gefahr" 
bildet das Erundelement sowohl der Bedarsstheorie als auch 
der Schadenstheorie, die sich dadurch wesentlich unterscheiden, 
daß der letzteren nur die zweite Möglichkeit, die Verringerung 
der Mittel, der ersteren auch das Entstehen neuer Bedürfnisse 
zugrunde liegt. 
Eobbi, der wohl als Begründer der Bedarfstheorie 
angesehen werden kann, 32 ) bezeichnet die Gefahr als eine Even 
tualität, die ein Bedürfnis hervorruft. 33 ) Er versucht die Ein 
heit des Begriffes auf die Deckung eines eventuell verursachten 
Vermögensbedarfs zu begründen, indem er die Versicherung 
aus ein Ereignis abstellt, eine Eventualität, die einen bestimm 
ten Bedarf verursacht. 34 ) Deshalb sollte die Versicherung in 
den Grenzen dessen bleiben, was zur Deckung des Bedarfes 
notwendig sei. Freilich sei damit nicht gesagt, daß es sich 
um einen Schaden handle. Denn ein Verlust, der das Ver 
mögen oder die Erwerbsfähigkeit treffe, bedeute wohl im all 
gemeinen das Bedürfnis, ihn auszugleichen, aber nicht habe 
ein Bedürfnis auch immer einen Schaden zur Ursache. Deshalb 
könne der Grundsatz des Verbotes der Überversicherung nicht 
durchgeführt werden. Wegen der subjektiven Bedeutung der 
Bedürfnisse müsse er bei den Lebensversicherungen eingeschränkt 
82 J So auch Molden Hauer, Das private Versicherungswesen (in 
Tie Entwicklung der deutschen Volkswirtschaftslehre im neunzehnten 
Jahrhundert, Teil 2, Leipzig 1908 6. 7 und Manes, Berichte des 
V. Internationalen Kongresses für Versicherungswissenschaft Berlin 1906, 
S. 273. Freilich haben schon Lazarus (1863), Schäffle (1867) und 
Elster (1880) die Bedürfnisse betont. 
ch a. a. O. Nr. 76: Onde >1 rischio si puo anche definire come 
eventualitä che provoca un bisogno 
M ) Die Theorie der Versicherung begründet auf den Begriff der 
eventuellen Bedürfnisse (Zeitschr. f. Versicherungsrecht und -Wissenschaft, 
Straßburg 1897) Bd. II, S. 467 ff.; Vd III S. 254 ff.; und später in der 
für die Erkenntnis des Wesens der Versicherung bedeutungsvollsten, in 
der volkswirtschaftlichen Literatur unberücksichtigt gebliebenen Schrift 
L’assicurazione in generale (Milano 1898), insbesondere Nr. 75 f., Nr. 100f., 
Nr. 129 f., 210.
	        
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