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ist, welche zur Deckung des Ausfalls notwendig
i st. . . . Diese Ausgleichung des Risikos durch das gemeinsame
Sparen Vieler und das Eintreten Aller für Einen, Eines
für Alle, ist die Grundlage der Versicherung."
Diesen Gedanken hat auch Sei bl 85 ) in seiner Definition
zum Ausdruck gebracht, indem er die Versicherung kennzeichnet
als „die Vereinigung von Leistungen einer Anzahl von Einzelwirtschaften
zum Zwecke der Beseitigung der Ungewißheit
bei der Bereit st ellung eines künftigen Bedarfs."
Er ist von der Beobachtung ausgegangen, daß Versicherungen
vorkommen, bei denen hinsichtlich des Bedarfsfalls
keinerlei Ungewißheit besteht, bei denen aber „mit dem Eintritt
gewisser, die Spartätigkeit des Versicherungsnehmers aufhebender
Ereignisse (Tod, Verlust der Erwerbsfähigkeit) gerechnet
werden muß." Deshalb lehnt er die Ungewißheit des Bedarfs
als begriffliches Merkmal ab und setzt dafür „die Forderung
einer durch die Versicherung zu beseitigenden Ungewißheit über
die Bereitstellung der Deckungsmittel". Diese Ungewißheit könne
ihren Grund sowohl in einer Ungewißheit des Bedarfs selbst,
als auch in der allgemeinen wirtschaftlichen Unsicherheit haben.
Er läßt also die Ungewißheit des Bedarfs nur insofern eine
Rolle spielen, als sich regelmäßig, aber keineswegs immer aus
der Ungewißheit des Bedarfs die Ungewißheit der rechtzeitigen
Bereitstellung der Mittel ergibt.
2. Mit der Begründung der Versicherung auf die Ungewißheit
der Bereitstellung von Deckungsmitteln hat Conrad den
einzig gangbaren Weg gewiesen, um zu einer einwandfreien
Lösung des Begriffs zu gelangen. Die Möglichkeit irgend
einer Unterbrechung der Spartätigkeit tritt bei der Lebensversicherung
so weit in den Hintergrund, daß sie nicht mehr
als Unterscheidungsmerkmal gelten kann. Die Erlebensversicherung
mit Prämienrückgewähr hat keine andere Bedeutung, als
daß sie zum planmäßigen Sparen zwingt. 86 ) Wenn die Prämien
R) «. a. O. S. 17.
8S ) Vgl Loewy, Artikel „Aussteuerversicherung", „Sparversicherung"
im Versicherungslexikon S. 184 und 1145.