Full text : Versicherung und Wirtschaft

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ist,  welche  zur  Deckung  des  Ausfalls  notwendig
i  st.  .  .  .  Diese  Ausgleichung  des  Risikos  durch  das  gemeinsame ­
  Sparen  Vieler  und  das  Eintreten  Aller  für  Einen,  Eines
für  Alle,  ist  die  Grundlage  der  Versicherung."
Diesen  Gedanken  hat  auch  Sei  bl 85 )  in  seiner  Definition
zum  Ausdruck  gebracht,  indem  er  die  Versicherung  kennzeichnet
als  „die  Vereinigung  von  Leistungen  einer  Anzahl  von  Einzelwirtschaften ­
  zum  Zwecke  der  Beseitigung  der  Ungewißheit ­
  bei  der  Bereit  st  ellung  eines  künftigen  Bedarfs." ­
  Er  ist  von  der  Beobachtung  ausgegangen,  daß  Versicherungen ­
  vorkommen,  bei  denen  hinsichtlich  des  Bedarfsfalls
keinerlei  Ungewißheit  besteht,  bei  denen  aber  „mit  dem  Eintritt
gewisser,  die  Spartätigkeit  des  Versicherungsnehmers  aufhebender ­
  Ereignisse  (Tod,  Verlust  der  Erwerbsfähigkeit)  gerechnet
werden  muß."  Deshalb  lehnt  er  die  Ungewißheit  des  Bedarfs
als  begriffliches  Merkmal  ab  und  setzt  dafür  „die  Forderung
einer  durch  die  Versicherung  zu  beseitigenden  Ungewißheit  über
die  Bereitstellung  der  Deckungsmittel".  Diese  Ungewißheit  könne
ihren  Grund  sowohl  in  einer  Ungewißheit  des  Bedarfs  selbst,
als  auch  in  der  allgemeinen  wirtschaftlichen  Unsicherheit  haben.
Er  läßt  also  die  Ungewißheit  des  Bedarfs  nur  insofern  eine
Rolle  spielen,  als  sich  regelmäßig,  aber  keineswegs  immer  aus
der  Ungewißheit  des  Bedarfs  die  Ungewißheit  der  rechtzeitigen
Bereitstellung  der  Mittel  ergibt.
2.  Mit  der  Begründung  der  Versicherung  auf  die  Ungewißheit ­
  der  Bereitstellung  von  Deckungsmitteln  hat  Conrad  den
einzig  gangbaren  Weg  gewiesen,  um  zu  einer  einwandfreien
Lösung  des  Begriffs  zu  gelangen.  Die  Möglichkeit  irgend
einer  Unterbrechung  der  Spartätigkeit  tritt  bei  der  Lebensversicherung ­
  so  weit  in  den  Hintergrund,  daß  sie  nicht  mehr
als  Unterscheidungsmerkmal  gelten  kann.  Die  Erlebensversicherung ­
  mit  Prämienrückgewähr  hat  keine  andere  Bedeutung,  als
daß  sie  zum  planmäßigen  Sparen  zwingt. 86 )  Wenn  die  Prämien
R)  «.  a.  O.  S.  17.
8S )  Vgl  Loewy,  Artikel  „Aussteuerversicherung",  „Sparversicherung"
im  Versicherungslexikon  S.  184  und  1145.
            
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