Full text: Konzentrationstendenzen im badischen Bankgewerbe

20 
Lahr solche unterhalten, diese aber mußte sie nach einigen 
Jahren, wohl wegen zu geringer Rentabilität, wieder fallen 
lassen. Hier, wie in fast allen größeren Städten Badens, war 
es die deutsche Reichsbank, die durch ihr schon frühzeitig aus 
gebildetes Filialnetz in Baden eine eventuell neu zu errichtende 
Filiale der Badischen Bank schwer aufkommen ließ und zugleich 
für die beiden bestehenden Bankplätze der Badischen Bank eine 
nicht zu verkennende schwere Konkurrenz bildete. 
Die Reichsbank hatte an ihrer Stelle in kurzer Zeit durch 
ein wohl ausgebildetes Filialnetz das badische Land in ihren 
Geschäftsbereich eingezogen. Schon vor Inkrafttreten des Bank 
gesetzes hatte die Mutteranstalt der Reichsbank, die preußische 
Bank, ihre Saugarme nach dem Großherzogtum ausgestreckt 
und sich in Karlsruhe und Mannheim (Filialen), Pforzheim und 
Lahr (Agenturen) festgesetzt. Mitte der 70er Jahre gründete 
die durch das Reichsbankgesetz neu entstandene Zentralnoten 
bank Filialen in Freiburg, Heidelberg und Konstanz und zog 
dann von den drei größeren Plätzen Mannheim, Karlsruhe und 
Freiburg (als Reichsbankstellen) auch die mittleren Städte Badens 
wie Weinheim, Offenburg, Bühl, Rastatt, Lörrach, Triberg, Villin- 
gen, Waldshut, Säckingen und Baden-Baden (als Nebenstellen) 
in ihren Geschäftsbereich ein. Es sind dies alles Städte, die 
durch ihren Handel, Gewerbe und Industrie teils größeren 
Kreditoperationen zugängig waren, teils auch für ausgedehnteren 
Depositenzugang einen fruchtbaren Boden bildeten. Sie alle 
waren von der Badischen Bank als eigene Niederlassungen vorge 
sehen, mußten aber aus nachher näher zu erörternden Gründen 
dem Reichsnoteninstitut überlassen werden. 
Mitte der 90er Jahre zeigte dann die Badische Bank aber 
mals das Bestreben ihren Aktionsradius inbezug auf ihren 
Wechselverkehr zu dezentralisieren, indem sie nach und nach 
fast alle badischen Städte (zuerst 36 im Jahre 1895, später 64 
im Jahre 1904 und heute 75) zu Wechselpariplätzen erhob, d. h. 
sie diskontierte auf die bezeichneten Städte Wechsel unter den 
für Notenbanken durch Bankgesetz festgesetzten Bestimmungen 
zu dem offiziellen Satze, ohne Abzug einer Provision. Diese
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.