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neue Einrichtung kann als Gegenmaßnahme gegen die sich zu
jener Zeit in Baden dezentralisierende Reichsbank aufgefaßt
werden, die in jeder neuen Niederlassung eine neue Grundlage
für die Füllung ihres Wechselportefeuilles und für die Steigerung
ihres Wechselverkehrs überhaupt erhielt, da sie ebenfalls auf
jede Niederlassung (Bankplatz) provisionsfrei diskontierte. Der
Badischen Bank brachte die Errichtung der erwähnten Wechselpariplätze
wohl die gewünschte Belebung ihres Diskontgeschäftes,
aber eine weiter ins Gewicht fallende geschäftliche Expansion
war damit nicht verbunden, insbesondere kann sie nicht zu einer
lokalen Dezentralisation ihrer Geschäftstätigkeit gerechnet werden.
Denn es wurde hierdurch hauptsächlich nur eine Erleichterung
für den Geschäftsverkehr ihrer Wechseldiskontanten bezweckt,
während sonst das Institut an den erwähnten Pariplätzen keinen
weiteren engeren Bankverkehr durch Wechselankauf, Lombardieren
und Effektenkommissions- oder Depositengeschäfte erwirkte.
Fragen wir nun nach den Gründen dieser Zurückhaltung
unseres badischen Notenbankinstitutes auf dem Gebiete der
Bankenkonzentration, so müssen neben den Schwierigkeiten,
welche die Konkurrenz der kapitalkräftigeren Reichsbank und der
mit der Industrie in innigem Konnex stehenden badischen
Kreditbanken mit sich brachten, wohl folgende vier Gesichtspunkte
für das Festhalten an ihrem Zentralisationsprinzip maßgebend
gewesen sein:
1. Die Fesseln des Bankgesetzes vom Jahre 1876 und
die Novelle zu diesem Gesetze von 1889, wodurch ihr
steuerfreies Notenkontingent auf 10 Mill. Mark fixiert, ihr
Notenprivileg auf 27 Mill, Mark verkürzt und ihr Wechseldiskontgeschäft
durch das Gebundensein an den offiziellen
Banksatz gehemmt wurde.
2. Die schon auf die beiden bestehenden Bankplätze
allein in sich völlig gesättigte Geschäftstätigkeit, die für
sich eine fruchtbringende Kreditgewährung für ihre Betriebsmittel
brachte.
3. Die mit einer neuen Filialgründung verbundene Belastung
ihres Unkostenkontos und last not least