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der Süddeutschen Bank anbot. Außerdem leistete sie auf jede
Süddeutsche Bank-Aktie eine Barvergütung von 10 °/ 0 = 100 M.
Diese Transaktion wurde innerhalb der gesetzlichen Frist
durchgeführt. Sämtliche Aktien wurden freiwillig zur Abstempe
lung eingereicht bis auf den verhältnismäßig geringen Betrag von
88500 M. Diese Stücke wurden für kraftlos erklärt und durch
junge Aktien ersetzt. Eine förmliche Herabsetzung des Grund
kapitals war deshalb nur für 20 °/ 0 der nicht freiwillig zur Ab
stempelung eingereichten 88 500 M. (also um 17 700 M.) erforder
lich, Um diesen Betrag wurde das Kapital sofort wieder erhöht,
sodaß es nach wie vor 50 Mill. M. betrug.
Die Geschäfte der Süddeutschen Bank werden auch nach
der Fusion in unveränderter Form unter der Firma Süddeutsche
Bank, Abteilung der Pfälzischen Bank, von den seitherigen
Direktoren weitergeführt. Herr Direktor Arno Kuhn wird zum
Vorstandsmitglied der Pfälzischen Bank mit dem Domizil in
Mannheim ernannt. Der Aufsichtsrat der Süddeutschen Bank
wurde im folgenden Jahre in denjenigen der Pfälzischen Bank
aufgenommen, um dort eine gesonderte Kommission für diese
Abteilung der Pfälzischen Bank zu bilden.
Betrachten wir nun die Vorteile und Nachteile, die sich
aus dieser Finanztransaktion für die beteiligten Banken ergaben,
so muß für alle drei Institute gemeinsam als wesentlichster
Gewinn der Eintritt beziehungsweise die energische Ausdehnung
des Konzerns der Deutschen Bank in Süddeutschland genannt
werden, an dessen Machtzuwachs die bezeichneten Banken in
direkt partizipieren und durch deren Rückhalt den badischen
Instituten eine kräftige Entwicklung gewährleistet wird.
Andererseits ist wiederum eine Folge der Konzentrationsbe
strebungen im Bankgewerbe der Verlust der Selbständigkeit
zweier Bankuntemehmungen Badens. Während sich bei der
Süddeutschen Bank die Aufgabe der Selbständigkeit durch eine
Kette von Konzentrationsmomenten nach und nach voll
zieht und die Einflußgewinnung des Deutschen Bank-Konzerns
auf das infolge des bekannten Rheinaukrachs durch zu hohe
Akzeptgewährung an die Mannheimer und Ludwigshafener In