Full text : Die Absetzungen für Abnutzung nach dem Einkommensteuergesetz

22  Die  Rechtspr.  des  preuß.  Oberverwaltungsgerichts.
kan  n.  Denn  der  Wert  einer  Sache  bestimmt  sich  im
Verkehr  nicht  bloß  nach  dem  augenblicklichen  Grade
ihrer  Brauchbarkeit,  sondern  ebenso  wesentlich  nach  der
Dauer  der  Möglichkeit  ihrer  bestimmungsmäßigen  Verwendung. ­
  Line  Maschine,  die  nach  zehnjähriger  Verwendung ­
  im  Betrieb  völlig  unbrauchbar  wird  und  dann
nur  noch  den  Materialwert  hat,  wird  bei  einem  Verkauf
nach  siebenjährigem  Gebrauch  nur  wesentlich  unter  dem
Anschaffungspreise  veräußert  werden  können.
Für  den  Steuerpflichtigen  ist  das  wirtschaftliche  Ergebnis ­
  in  beiden  vorbezeichneten  Fällen  ganz  dasselbe.
Bei  der  Vergleichung  des  Gesamtwertes  seines.Stammvermögens ­
  zu  Beginn  und  am  Schlüsse  einer  Wirtschaftsperiode ­
  ist  dieses  um  den  Betrag  geringer,  um
welchen  die  zur  Einkommenserzielung  verwendeten  Bestandteile ­
  des  Stammvermögens  infolge  ihrer  Verwendung ­
  innerhalb  dieses  Zeitraumes  durch  quantitative
Verringerung  oder  durch  qualitative  Verschlechterung  an
Wert  verloren  haben.  Ob  nach  dem  ersten  Jahre  des
Betriebes  eine  Sandgrube  zum  ursprünglichen  Werte
von  10  000  M.  infolge  der  Ausbeutung  des  zehnten
Teils  des  Sandlagers  entsprechend  minderwertig  geworden ­
  ist,  oder  ob  eine  Maschine  zum  Anschaffungspreise
von  ebenfalls  10  000  M.  infolge  ihres  bestimmungsmäßigen ­
  Gebrauchs  um  ein  Zehntel  an  Wert  verloren
hat,  ist  für  den  Steuerpflichtigen  wirtschaftlich  von  derselben ­
  Bedeutung;  er  hat  in  beiden  Fällen  durch  die
Verwendung  tzon  Bestandteilen  des  Stammvermögens
zur  Einkommenserzielung  den  Betrag  von  1000  M.  an
seinem  Stammvermögen  eingebüßt.  In  wirtschaftlicher
Beziehung  kann  ein  Unterschied  zwischen  beiden  Fällen
demnach  nicht  anerkannt  werden.
Es  besteht  nun  nirgends  ein  Zweifel  ...,  daß  der
Wert  des  zur  Einkommenserzielung  verbrauchten  Teiles ­
  des  Stammvermögens  ebenso  wie  die  eigentlichen
Betriebskosten  zu  den  Kosten  der  Produktion  gehört
und  deshalb  ebenso  wie  diese  behufs  Findung  des
Reineinkommens  einer  bestimmten  Einkommensquelle
von  der  Roheinnahme  hieraus  in  Abzug  gebracht  werden ­
  muß.  Nach  wirtschaftlichen  Grundsätzen  ist  also
unter  dein  Reineinkommen  einer  Einkommensquelle
immer  derjenige  Betrag  zu  verstehen,  welcher  sich  ergibt, ­
  nachdem  von  der  gesamten  Roheinnahme  einer
bestimmten  Wirtschaftsperiode  sowohl  die  Summe  der
während  dieses  Zeitraums  tatsächlich  entstandenen  Betriebskosten ­
  als  auch  der  volle  Betrag,  um  welchen
sich  der  Wert  der  zur  Erzielung  der  Roheinnahme
            
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