22 Die Rechtspr. des preuß. Oberverwaltungsgerichts.
kan n. Denn der Wert einer Sache bestimmt sich im
Verkehr nicht bloß nach dem augenblicklichen Grade
ihrer Brauchbarkeit, sondern ebenso wesentlich nach der
Dauer der Möglichkeit ihrer bestimmungsmäßigen Verwendung.
Line Maschine, die nach zehnjähriger Verwendung
im Betrieb völlig unbrauchbar wird und dann
nur noch den Materialwert hat, wird bei einem Verkauf
nach siebenjährigem Gebrauch nur wesentlich unter dem
Anschaffungspreise veräußert werden können.
Für den Steuerpflichtigen ist das wirtschaftliche Ergebnis
in beiden vorbezeichneten Fällen ganz dasselbe.
Bei der Vergleichung des Gesamtwertes seines.Stammvermögens
zu Beginn und am Schlüsse einer Wirtschaftsperiode
ist dieses um den Betrag geringer, um
welchen die zur Einkommenserzielung verwendeten Bestandteile
des Stammvermögens infolge ihrer Verwendung
innerhalb dieses Zeitraumes durch quantitative
Verringerung oder durch qualitative Verschlechterung an
Wert verloren haben. Ob nach dem ersten Jahre des
Betriebes eine Sandgrube zum ursprünglichen Werte
von 10 000 M. infolge der Ausbeutung des zehnten
Teils des Sandlagers entsprechend minderwertig geworden
ist, oder ob eine Maschine zum Anschaffungspreise
von ebenfalls 10 000 M. infolge ihres bestimmungsmäßigen
Gebrauchs um ein Zehntel an Wert verloren
hat, ist für den Steuerpflichtigen wirtschaftlich von derselben
Bedeutung; er hat in beiden Fällen durch die
Verwendung tzon Bestandteilen des Stammvermögens
zur Einkommenserzielung den Betrag von 1000 M. an
seinem Stammvermögen eingebüßt. In wirtschaftlicher
Beziehung kann ein Unterschied zwischen beiden Fällen
demnach nicht anerkannt werden.
Es besteht nun nirgends ein Zweifel ..., daß der
Wert des zur Einkommenserzielung verbrauchten Teiles
des Stammvermögens ebenso wie die eigentlichen
Betriebskosten zu den Kosten der Produktion gehört
und deshalb ebenso wie diese behufs Findung des
Reineinkommens einer bestimmten Einkommensquelle
von der Roheinnahme hieraus in Abzug gebracht werden
muß. Nach wirtschaftlichen Grundsätzen ist also
unter dein Reineinkommen einer Einkommensquelle
immer derjenige Betrag zu verstehen, welcher sich ergibt,
nachdem von der gesamten Roheinnahme einer
bestimmten Wirtschaftsperiode sowohl die Summe der
während dieses Zeitraums tatsächlich entstandenen Betriebskosten
als auch der volle Betrag, um welchen
sich der Wert der zur Erzielung der Roheinnahme