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für Schlesien und die angrenzenden, an der Oder und Elbe ge
legenen Provinzen mehrere Jahrhunderte nicht fehlen. . ./es
kommt auch weniger ans deren Herausforderung als auf deren
Transport an; durch den Klodnitzkanal wird die Fortschaffung
der oberschlesischen Steinkohlen zur -Oder wesentlich befördert
werden, die Hauptsache aber die Oderschiffahrt bleiben." Der
1788 begonnene Kanal wurde erst 1805 vollendet. Am 20. Juni
1805 ging das erste Schiff mit Gusiwaren aus der Kgl. Hütte
Gleiwitz von Laband ab. Doch zeigte der Kanal von Anfang
an große Mängel*). Die zahlreichen Schleusen erforderten häu
fig Reparaturen, die den Verkehr aufhielten und Umladungen
veranlaßten. Das Eis des Kanals taute schwer auf. Auch die
Oder war durch viele Schleusen und Mühlenwehre behindert.
Die Frühjahrswasser liefen schnell ab, so daß die Schiffahrtszeit
siw sehr verkürzte. Vor allem ging der Transport allzu lang
sam vor sich. Heinitz erkannte diese Mängel sogleich und schlug
die Erbauung von mehr und flacher gehenden Schiffen, Ein
führung des Leinenzuges durch Pferde und eine gründliche
Stromräumung vor"). Die-Landstraßen hingegen blieben in
ihrem trostlosen Zustande, soweit sich nicht die industriellen In
teressenten selbst halfen.
Die Nachfolger Friedrichs d. Gr., König Friedrich Wil
helm II. und Friedrich Wilhelm III. brachten der oberschlesischen
Industrie das gleiche Interesse entgegen und suchten sie auf alle
Weise zu heben. Mit Heinitz' Tode, 18. Mai 1802, ließ zwar
die Energie im Berg- und Hüttenwesen bedeutend nach, vollends
aber nach Redens Abgana, der bis 1807 Heinitz' Nachfolger in
der Leitung des preußischen Berg- und Hüttenwesens war.
Die folgenden napoleonischen Kriegsjahre brachten wie den
ganzen preußischen Staat so die oberschlesische Montanindustrie
an den Rand des Verderbens. Anders als in den übrigen In
dustriegebieten^) befand sich ja in Oberschlesien der Steinkohlen
bergbau und das Eisengewerbe fast ausschließlich in der Hand
des Staates, der nun den Betrieb einstellen mußte, da die Be
il H. Fechner I I, S. 210.
2) H. Fechner I I, S. 80 ff.
3) Die niederschlefischen und westfälischen Gruben waren aus
nahmslos im Privatbesitz. (H. Fechner, II, S. 55.)