Full text : Der Salzhandel, die Salinen und Salzbergwerke Württembergs im 19. Jahrhundert

99

a)  Salinengericht

1999

fl.

7  kr.

b)  Gratialien  der  Sieder-Werkleute  und  deren  Witwen

1845

56  „

c)  Für  entbehrlich  gewordene  Sieder  an  Wartegeldern

5799

44

d)  Gratialien

8515

„

Insgesamt:  1

8  159

fl.

7  kr.

Diese  recht  erhebliche  Belastung  ließ  allerdings  in  der  Zukunft  durch  anderweitige ­
  Anstellung  der  auf  Wartegeld  gesetzten  Sieder,  sowie  auch  durch  Tod
eine  Verminderung  erwarten,  die  man  auf  jährlich  1000  fl.  berechnete.  Zu  berücksichtigen ­
  bleibt  weiter,  daß  Hall  durch  die  au  anderer  Stelle  besprochene
hohe  staatliche  Ablösungssumme  unverhältnismäßig  stark  belastet  war.
Die  Auflösung  des  .Salinengerichts  zu  Hall,  das  als  Sondergericht  mit  den
Fortschritten  und  rechtlichen  Auffassungen  der  Zeit  kaum  noch  zu  rechtfertigen
war,  erfolgte  auf  Grund  einer  Bekanntmachung  des  K.  Justiz-Ministeriums  vom
25.  Juli  1836.  Wir  geben  die  betreffende  Bekanntmachung  im  Wortlaut  hier
wieder  : ):
„Da  der  K.  Ministerialrath,  aus  besonderer  Vollmacht  Seiner  Majestät
des  Königs,  vermöge  Entschließung  vom  19.  d.  M.  das  bisher  zu  Hall  bestandene ­
  Salinengericht  (früher  Salinenamt),  nachdem  der  Gegenstand  dieses
besonderen  Gerichtsstandes  der  Hauptsache  nach  erloschen  ist  und  die  Beteiligten ­
  überdies  auf  denselben  ausdrücklich  verzichtet  haben,  aufgelöst  und  die  gerichtlichen ­
  Funktionen  dieser  Stelle  an  die  ordentlichen  Gerichte  überwiesen
hat;  so  wird  solches  hiemit  zur  allgemeinen  Kenntniß  gebracht.
Stuttgart,  den  25.  Juli  1836.
Für  den  Departements-Chef
Pistorius.
In  dem  Haupt-Finanz-Etat  von  1830/33  war  für  die  Saline  Hall  ein  mehrzweckmäßiger
  Ausbau  des  neuen  Siedehauses  Nr.  5,  sowie  die  Erbauung  zweierneuer
  Siedehäuser  vorgesehen,  wodurch  man  die  vier  baufälligen  Siedehäuser
außer  Betrieb  setzen  wollte.  Unter  Berücksichtigung  der  Wiederverwendbarkeit
der  beim  Abbruch  der  Gradierhäuser  gewonnenen  Materialien  hatte  man  die
Baukosten  zu  38  499  fl.  veranschlagt.  Weiter  waren  in  demselben  Finanz-Etat
für  Bohrlöcher  und  Bohrversuche  insgesamt  1500  fl.  ausgeworfen.  Für  die
Finanzperiode  von  1830/33  sollte  sich  die  Produktion  der  Saline  Hall  mit  Wilhelmsglück ­
  im  folgenden  Rahmen  bewegen.  Die  Produktion  sollte  in  jedem  Jahr
betragen 1  2 ):
Kochsalz  44  500  Ztr.
Viehsalz  2  000  „
Steinsalz  99  000  „
Von  dem  Steinsalz  wurden  48  000  Ztr.  zur  Auflösung  bestimmt,  45000
Ztr.  gelangten  zum  Verkauf  an  die  Oberämter  und  6000  Ztr.  wurden  zum  Verkauf ­
  an  chemische  Fabriken  vorgesehen.  Um  diese  Zeit  hatte  die  Salinen-Verwaltung
  zu  Hall  einen  jährlichen  Holzbedarf  von  etwa  1750  Klaftern.  Wie  aus
vorstehenden  Ausführungen  zu  entnehmen,  waren  die  Bctriebseinrichtungen  der
Saline  Hall  um  das  Jahr  1830  sehr  veraltet,  sodaß  sich  eine  rationelle  Fabrikation ­
  nur  schwer  ermöglichen  ließ.  Im  Betrieb  befanden  sich  in  dem  genann-1)

  Reyscher,  Sammlung  d.  württ.  Gesetze.  Tübingen  1841.  Band  7,  II.  Abteilung, ­
  Seite  2222.  Gerichts-Gesetze.
2)  Verhandlungen  d.  württ.  Kammer  d.  Abg.,  Jahrg.  1830.  III.  außerord.  Beilagen-Heft,
  II.  Abteilung,  Seite  15.
            
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