Im Sudhause No. 2 betrug der Gedingelohn für 100 Ztr. Salz 7 fl. 30 kr.
und das Gefchirrgeld 30 kr. Um die Sieder zu einem möglichst geringen Kohlenverbrauch
anzuspornen, wurden Kohlenprämien gewährt. Diese Prämie betrug
6 kr. per Zentner ersparter Kohle bei einem Salzertrag von minimal
310 Psd. Lag der Salzertrag unter 300 Pfd. so war anderseits eine Strafe
von 3 kr. für den Ztr. zu zahlen. Die Kohlenprämie wurde zu 1 / 3 auf den
Sudmeister und zu 2 3 / 3 auf die Sieder verteilt. Der Gedingelohn von 7 fl.
30 kr. kam ohne Unterschied der Siederklassen unter die Arbeiter zur Verteilung.
Im Sudhause No. 3 betrug der Gedingelohn 5 fl. 54 kr. und das Geschirrgeld
30 kr. Die Kohlenprämie wurde hier bei 255 Pfd. gewährt. Im Sudhaufe
No. 4 stellte sich der Gedingelohn auf 7 fl. 30 kr. und das Geschirrgeld
auf 36 kr. Die Kohlenprämie begann hier bei 210 Pfd. Im Sudhause No. 5
wurde ein Gedingelohn von 5 fl. 54 kr. und Geschirrgeld 27 kr. gezahlt. Die
Kohlenprämie trat bei 250 Pfd. in Kraft. In sämtlichen 4 Sudhäusern waren
42 Sieder einschließlich 8 Schürern beschäftigt. Die Aufsicht über sämtliche
Pfannen übte ein Sudmeister aus. Der Tagesverdienst eines Sieders 1. Klasse
war auf 1 fl. 20 kr. bis 1 fl. 26 kr. zu veranschlagen. Daneben waren noch
Verpacker tätig, welche das Plombieren, Verladen und Fertigmachen der Eisenbahnwagen
besorgten. Für diese Tätiggkeit wurde 1 fl. 54 kr. für 100 Ztr.
Salz gezahlt. Für Verpackungskosten einschließlich Sack rechnete man 12 1 / 2 kr.
für den Ztr. Salz. Die Aufsicht über die '/z Stunde von Friedrichshall entfernten
4 Bohrlöcher, aus welchen die Sole gefördert wurde, führte ein Mann.
Für das Ein- und Anhängen der Pumpen waren 7 Mann erforderlich. Die
Reparaturbedürftigkeit der Pumpen trat etwa alle 1 1 / 2 Jahr ein; die Liderung
wurde alle 3 Monat ausgebessert.
Nach dem Finanzetat von 1864/67 stand auf der Saline Friedrichshall
mit Clemenshall folgendes Personal in Tätigkeit J ). An der Spitze der Salinenverwalter
mit 1700 fl. Besoldung und 150 fl. Kanzleikosten. Ferner ein Salinenkassierer,
mit Staatsdienerrecht, mit 1300 fl. Besoldung und 450 fl. Kanzleikosten.
Für Friedrichshall ein Bergwerksinspektor mit 1200 fl. Besoldung
und 100 fl. Kanzleikvsten; für Clemenshall ein Salineninspektor mit 1100 fl.
Besoldung und 150 fl. Kanzleikosteu. Außerdem für beide Werke einen Salinenverwaltungs-Assistenten,
ohne Staatsdienerrecht, mit 700 fl. Besoldung und
50 fl. Kanzleikosten; einen Buchhalter, ohne Staatsdienerrecht, mit 700 fl. Besoldung.
Für Friedrichshall einen Salzschreiber mit 500 fl. Besoldung und
12 fl. Kanzleikosten, sowie einen Amtsdiener mit 300 fl. Besoldung. Der
Amtsdieuer auf der Saline Clemenshall bezog nur eine Entschädigung von
20 fl. Im Hauptfinauzetat von 1867/70 wurde dem Kassierer des Salinenkassenamtes
in Friedrichshall eine Besoldungserhöhung von 200 fl. gewährt, sodaß
sich die jährliche Besoldung auf insgesamt 1500 fl. stellte 2 ). Die Erhöhung
wurde damit begründet, daß durch Hinzutritt des Bergwerkbetriebes die
Geschäfte des Salinenkassierers eine ganz erhebliche Erweiterung erfahren hatten.
In dem folgenden Hauptfinanzetat von 1870/73 lag die Leitung und Verwaltung
sowohl des Bergwerkes, wie der Saline Friedrichshall in den Händen
folgender Beamten ?):
1) Verhandlungen d. württ. Kammer d. Abg. Jahr 1866. II. Beil.-Bd. S. 716.
2) Desgleichen Jahr 1867. S. 422.
3) Verhandlungen d. württ. Kammer d. Abg. Jahrg. 1870. II. Beil.-Bd. S. 342 f.