Full text : Der Salzhandel, die Salinen und Salzbergwerke Württembergs im 19. Jahrhundert

Im  Sudhause  No.  2  betrug  der  Gedingelohn  für  100  Ztr.  Salz  7  fl.  30  kr.
und  das  Gefchirrgeld  30  kr.  Um  die  Sieder  zu  einem  möglichst  geringen  Kohlenverbrauch ­
  anzuspornen,  wurden  Kohlenprämien  gewährt.  Diese  Prämie  betrug ­
  6  kr.  per  Zentner  ersparter  Kohle  bei  einem  Salzertrag  von  minimal
310  Psd.  Lag  der  Salzertrag  unter  300  Pfd.  so  war  anderseits  eine  Strafe
von  3  kr.  für  den  Ztr.  zu  zahlen.  Die  Kohlenprämie  wurde  zu  1 / 3  auf  den
Sudmeister  und  zu  2  3 / 3  auf  die  Sieder  verteilt.  Der  Gedingelohn  von  7  fl.
30  kr.  kam  ohne  Unterschied  der  Siederklassen  unter  die  Arbeiter  zur  Verteilung.
Im  Sudhause  No.  3  betrug  der  Gedingelohn  5  fl.  54  kr.  und  das  Geschirrgeld ­
  30  kr.  Die  Kohlenprämie  wurde  hier  bei  255  Pfd.  gewährt.  Im  Sudhaufe ­
  No.  4  stellte  sich  der  Gedingelohn  auf  7  fl.  30  kr.  und  das  Geschirrgeld
auf  36  kr.  Die  Kohlenprämie  begann  hier  bei  210  Pfd.  Im  Sudhause  No.  5
wurde  ein  Gedingelohn  von  5  fl.  54  kr.  und  Geschirrgeld  27  kr.  gezahlt.  Die
Kohlenprämie  trat  bei  250  Pfd.  in  Kraft.  In  sämtlichen  4  Sudhäusern  waren
42  Sieder  einschließlich  8  Schürern  beschäftigt.  Die  Aufsicht  über  sämtliche
Pfannen  übte  ein  Sudmeister  aus.  Der  Tagesverdienst  eines  Sieders  1.  Klasse
war  auf  1  fl.  20  kr.  bis  1  fl.  26  kr.  zu  veranschlagen.  Daneben  waren  noch
Verpacker  tätig,  welche  das  Plombieren,  Verladen  und  Fertigmachen  der  Eisenbahnwagen ­
  besorgten.  Für  diese  Tätiggkeit  wurde  1  fl.  54  kr.  für  100  Ztr.
Salz  gezahlt.  Für  Verpackungskosten  einschließlich  Sack  rechnete  man  12 1 / 2  kr.
für  den  Ztr.  Salz.  Die  Aufsicht  über  die  '/z  Stunde  von  Friedrichshall  entfernten ­
  4  Bohrlöcher,  aus  welchen  die  Sole  gefördert  wurde,  führte  ein  Mann.
Für  das  Ein-  und  Anhängen  der  Pumpen  waren  7  Mann  erforderlich.  Die
Reparaturbedürftigkeit  der  Pumpen  trat  etwa  alle  1 1 / 2  Jahr  ein;  die  Liderung ­
  wurde  alle  3  Monat  ausgebessert.
Nach  dem  Finanzetat  von  1864/67  stand  auf  der  Saline  Friedrichshall
mit  Clemenshall  folgendes  Personal  in  Tätigkeit  J ).  An  der  Spitze  der  Salinenverwalter ­
  mit  1700  fl.  Besoldung  und  150  fl.  Kanzleikosten.  Ferner  ein  Salinenkassierer, ­
  mit  Staatsdienerrecht,  mit  1300  fl.  Besoldung  und  450  fl.  Kanzleikosten. ­
  Für  Friedrichshall  ein  Bergwerksinspektor  mit  1200  fl.  Besoldung
und  100  fl.  Kanzleikvsten;  für  Clemenshall  ein  Salineninspektor  mit  1100  fl.
Besoldung  und  150  fl.  Kanzleikosteu.  Außerdem  für  beide  Werke  einen  Salinenverwaltungs-Assistenten,
  ohne  Staatsdienerrecht,  mit  700  fl.  Besoldung  und
50  fl.  Kanzleikosten;  einen  Buchhalter,  ohne  Staatsdienerrecht,  mit  700  fl.  Besoldung. ­
  Für  Friedrichshall  einen  Salzschreiber  mit  500  fl.  Besoldung  und
12  fl.  Kanzleikosten,  sowie  einen  Amtsdiener  mit  300  fl.  Besoldung.  Der
Amtsdieuer  auf  der  Saline  Clemenshall  bezog  nur  eine  Entschädigung  von
20  fl.  Im  Hauptfinauzetat  von  1867/70  wurde  dem  Kassierer  des  Salinenkassenamtes ­
  in  Friedrichshall  eine  Besoldungserhöhung  von  200  fl.  gewährt,  sodaß
  sich  die  jährliche  Besoldung  auf  insgesamt  1500  fl.  stellte 2 ).  Die  Erhöhung ­
  wurde  damit  begründet,  daß  durch  Hinzutritt  des  Bergwerkbetriebes  die
Geschäfte  des  Salinenkassierers  eine  ganz  erhebliche  Erweiterung  erfahren  hatten.
In  dem  folgenden  Hauptfinanzetat  von  1870/73  lag  die  Leitung  und  Verwaltung ­
  sowohl  des  Bergwerkes,  wie  der  Saline  Friedrichshall  in  den  Händen
folgender  Beamten  ?):
1)  Verhandlungen  d.  württ.  Kammer  d.  Abg.  Jahr  1866.  II.  Beil.-Bd.  S.  716.
2)  Desgleichen  Jahr  1867.  S.  422.
3)  Verhandlungen  d.  württ.  Kammer  d.  Abg.  Jahrg.  1870.  II.  Beil.-Bd.  S.  342  f.
            
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