Full text : Der Salzhandel, die Salinen und Salzbergwerke Württembergs im 19. Jahrhundert

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Auf  der  Saline  Hall  zu  11,2  kr.
„  „  „  Friedrichshall  „  17,0  „
„  „  n  ,,  19,1  „
„  „  „  Wilhelmshall  „  13,2  „
Diese  hohen  Brennmaterialkosten  waren  hauptsächlich  das  Ergebnis  der
Verwendung  von  Holz,  welches  aus  weiter  Ferne  herangeholt  sich  im  Transport ­
  schon  sehr  verteuerte.  In  der  Württembergischen  Kammer  wurde  daher  mit
Nachdruck  geltend  gemacht,  nach  Möglichkeit  Steinkohle  im  staatlichen  Salinenbetrieb ­
  zu  verwenden.
Wiederholt  wurde  auch  in  den  fünfziger  Jahren  des  19.  Jahrhunderts  in
der  württembergischen  Kammer  die  Forderung  gestellt,  zum  Zwecke  der  Betriebsverbilligung ­
  auf  den  Staatssalinen  anstatt  des  Holzes  Steinkohlen  zu  verwenden, ­
  wobei  man  hauptsächlich  an  den  Betrieb  der  Siedepfannen  dachte.  Im
November  1851  gab  die  Regierung  die  Erklärung  ab,  daß  sie  Bedenken  trage,
die  Steinkohlenfeuerung  ans  den  Staatsbetrieben  einzuführen,  da  man  hierdurch
eine  Entwertung  des  Holzes  und  somit  der  Waldbestände  befürchtetes.  Der
Württembergische  Staat  bezog  damals  nicht  unbeträchtliche  Einkünfte  aus  den
Staatswaldungen.  Auch  der  Betrieb  der  gesamten  Staatsbahnen  erfolgte  damals ­
  mit  Holz.  Dies  war  auch  um  jene  Zeit  in  Baden  der  Fall.  Dennoch
entschloß  sich  die  Regierung  Versuche  mit  der  Steinkohlenfeuerung  vorzunehmen,
zu  welchem  Zweck  auf  der  Saline  Friedrichshall  eine  Siedepfanne  mit  Steinkohlen ­
  m  Betrieb  genommen  wurde.  Im  Jahre  1851  war  in  dem  Etat  der
Neckarsalinen  Friedrichshall  und  Clemenshall  die  Klafter  tannenes  Floßholz
zu  7,30  fl.  eingesetzt.  Steinkohle  aus  dem  Ruhrgebiet  kam  um  jene  Zeit  auf
31  kr.  den  Zollzentner  zu  stehen,  wobei  die  Kohle  zur  Hälfte  aus  Stück-  und
Grießkohle  bestand.  Man  setzte  nun  eine  Klafter  Tannenholz  gleich  14 1  2  3 / 2  bis
15  Zentner  Ruhrkohlen,  sodaß  sich  bei  Steinkohlenfeuerung  der  Salinenbetrieb
hätte  billiger  gestalten  müssen.  Die  Regierung  war  jedoch,  wie  oben  ausgeführt,
mit  Rücksicht  auf  ihre  Staatswaldungen  aus  finanzwirtschastlichen  Gründen  gegen
die  Einführung  der  Steinkohlenfeuerung.  Erwähnenswert  ist  hierbei,  daß  sich
aus  den  Verwaltungsakten  der  Salinen  hinsichtlich  des  Holzverbrauches  ganz
verschiedene  Resultate  ergaben.  So  wurden  um  1850  auf  der  Saline  Clemenshall ­
  mit  einer  Klafter  Holz  31  Zentner  Salz  gesotten,  ans  der  Saline  Friedrichshall ­
  mit  derselben  Holzmenge  35  Zentner,  während  Wilhelmshall  und
Schwäbisch-Hall  gar  44—45  Zentner  erzielten.  Allzu  große  Bedeutung  darf
man  allerdings  diesen  Ziffern  nicht  beilegen,  da  im  Grunde  zwei  so  wichtige
Faktoren,  wie  die  Beschaffenheit  der  Sole  und  des  Holzes,  hierbei  die  ausschlaggebende ­
  Rolle  spielen.  Immerhin  glaubte  die  Finanzkommission  der  württenibergischen
  Kammer  im  Jahre  1852  auf  Grund  dieser  Sachlage  an  die  Regierung ­
  folgenden  Antrag  stellen  zu  müssen  8 ):
„Die  k.  Regierung  zu  bitten,  Untersuchungen  anzuordnen,  ob  nicht  durch
„Einführung  des  Steinkohlenverbrauchs  oder  durch  verbesserte  Siedeeinrichtungen,
„namentlich  aber  auch  durch  Vereinigung  derselben  bessere  Ergebnisse  der  beiden
„Neckarsalinen  erzielt  werden  können".
Die  Regierung  erwiderte  hierauf  durch  den  Staatsrat  v.  Knapp,  daß  sie,

1)  Verhandlungen  d.  württ.  Kammer  d.  Abg.  Jahr  1852.  II.  Veil.-Bd.  S.  310.
2)  1  Württ.  Klafter  =  6  Quadratfuß.
3)  Verhandlungen  d.  württ.  Kammer  d.  Abg.  Jahr  1852.  II.  Beil.-Band.  S.  311.
            
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