Full text: Der Salzhandel, die Salinen und Salzbergwerke Württembergs im 19. Jahrhundert

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wie schon oben bemerkt, ans der Saline Friedrichshall Versuche mit der Stein- 
kohlenfenernng vornehmen lasse. 
Im Jahre 1870 war man ans sämtlichen Württembergischen Salinen dazu 
übergegangen, als Brennmaterial Steinkohlen zu verwenden, da die vereinzelt 
noch benutzten Holzkohlen die Betriebskosten unzulässig hoch stellten *)• Nach dem 
Hauptfinanzetat von 1870/73 hatte man den jährlichen Steinkohlenverbrauch wie 
folgt veranschlagt: 
Kohlenmenge 
90 330 Ztr. 
33 200 „ 
10 000 „ 
12 000 „ 
Saline 
Friedrichshall mit Clemenshall 
Hall 
Sulz 
Wilhelmshall 
Kohlenpreis 
28 kr. pro Ztr. 
33 „ „ „ 
40 „ „ „ 
41 „ „ „ 
Also insgesamt 145 530 Ztr. jährlich. Der Preisunterschied bei Fried 
richshall dürfte zum Teil durch die hier erfolgende Wasserbeförderung der Kohle 
zu erklären sein. 
Das durch die Initiative des Zollvereins veranlaßte Salzsteuergesetz vom 
1. Januar 1868 hatte für die Salinen und Salzbergwerke aller Zollvereins 
staaten eine völlig neue wirtschaftliche Lage geschaffen, die für manchen der Ver 
tragsstaaten noch wenig übersehbar war. Besonders schien die Zukunft der 
Württembergischen Staatssalinen und Staatsbergwerke durch die Aufhebung des 
staatlichen Salzmonopols wenig geklärt und war es daher nur richtig, wenn 
man sich zur sachgemäßen Beurteilung der Zukunft vorerst über die wirtschaft 
liche Lage der Staatswerke eingehend unterrichtete. Als besonders verdienstvoll 
müssen in dieser Hinsicht die umfangreichen wirtschaftlichen Untersuchungen der 
Abgeordneten der Württembergischen Kammer Moriz Mohl und Deffner bezeich 
net werden, die diese im Jahre 1867 über die wirtschaftliche und technische Lage 
der Staatssalinen und staatlichen Salzbergwerke Württembergs anstellten^); Be 
richte, welche der Württembergischen Kammer bei ihren Beratungen zur Unter 
lage dienten. Die Württembergische Kammer der Abgeordneten hatte für die 
Prüfung und Vorberatung des neuen Zollvereinsvertrages vom 8. Juli 1867 
und des Gesetzentwurfes über die Erhebung der Abgabe von Salz (Salzsteuer 
gesetz vom 1. Januar 1868) eine „volkswirtschaftliche Kommission" eingesetzt, 
die ihre Untersuchung in zwei Abteilungen vornahm. Die erste Abteilung wurde, 
wie schon erwähnt, in der Hauptsache von den Abgeordneten Moriz Mohl und 
Deffner gebildet, während die andere Abteilung sich aus den Abgeordneten Rei 
del, v. Schmidsfeld, Zeller und v. Mathes zusammensetzte. 
Wir lassen hier zuerst die Ermittlungen folgen, welche bezug auf die Her 
stellungskosten in der Salzgewinnung auf den Staatswerken nahmen. Diese 
Untersuchungen der Produktionskosten beschränken sich ans das Kochsalz und um 
fassen das Verwaltungsjahr 1865/66. Zur besseren Uebersicht teilen wir diese 
Ergebnisse nachstehend in tabellarischer Zusammenstellung mit; berechnet auf den 
Zentner Kochsalz in Kreuzer: 
1) Verhandlungen der württ. Kammer der Abg. Jahr 1870. II. Beil.-Vd. S. 340. 
2) Verhandlungen d. württ. Kammer d. Abg. Jahr 1867. I. Beil.-Bd. S. 839 
und 870.
	        
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