Full text : Der Salzhandel, die Salinen und Salzbergwerke Württembergs im 19. Jahrhundert

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wie  schon  oben  bemerkt,  ans  der  Saline  Friedrichshall  Versuche  mit  der  Steinkohlenfenernng
  vornehmen  lasse.
Im  Jahre  1870  war  man  ans  sämtlichen  Württembergischen  Salinen  dazu
übergegangen,  als  Brennmaterial  Steinkohlen  zu  verwenden,  da  die  vereinzelt
noch  benutzten  Holzkohlen  die  Betriebskosten  unzulässig  hoch  stellten  *)•  Nach  dem
Hauptfinanzetat  von  1870/73  hatte  man  den  jährlichen  Steinkohlenverbrauch  wie
folgt  veranschlagt:
Kohlenmenge
90  330  Ztr.
33  200  „
10  000  „
12  000  „

Saline
Friedrichshall  mit  Clemenshall
Hall
Sulz
Wilhelmshall

Kohlenpreis
28  kr.  pro  Ztr.
33  „  „  „
40  „  „  „
41  „  „  „
Also  insgesamt  145  530  Ztr.  jährlich.  Der  Preisunterschied  bei  Friedrichshall ­
  dürfte  zum  Teil  durch  die  hier  erfolgende  Wasserbeförderung  der  Kohle
zu  erklären  sein.
Das  durch  die  Initiative  des  Zollvereins  veranlaßte  Salzsteuergesetz  vom
1.  Januar  1868  hatte  für  die  Salinen  und  Salzbergwerke  aller  Zollvereinsstaaten ­
  eine  völlig  neue  wirtschaftliche  Lage  geschaffen,  die  für  manchen  der  Vertragsstaaten ­
  noch  wenig  übersehbar  war.  Besonders  schien  die  Zukunft  der
Württembergischen  Staatssalinen  und  Staatsbergwerke  durch  die  Aufhebung  des
staatlichen  Salzmonopols  wenig  geklärt  und  war  es  daher  nur  richtig,  wenn
man  sich  zur  sachgemäßen  Beurteilung  der  Zukunft  vorerst  über  die  wirtschaftliche ­
  Lage  der  Staatswerke  eingehend  unterrichtete.  Als  besonders  verdienstvoll
müssen  in  dieser  Hinsicht  die  umfangreichen  wirtschaftlichen  Untersuchungen  der
Abgeordneten  der  Württembergischen  Kammer  Moriz  Mohl  und  Deffner  bezeichnet ­
  werden,  die  diese  im  Jahre  1867  über  die  wirtschaftliche  und  technische  Lage
der  Staatssalinen  und  staatlichen  Salzbergwerke  Württembergs  anstellten^);  Berichte, ­
  welche  der  Württembergischen  Kammer  bei  ihren  Beratungen  zur  Unterlage ­
  dienten.  Die  Württembergische  Kammer  der  Abgeordneten  hatte  für  die
Prüfung  und  Vorberatung  des  neuen  Zollvereinsvertrages  vom  8.  Juli  1867
und  des  Gesetzentwurfes  über  die  Erhebung  der  Abgabe  von  Salz  (Salzsteuergesetz ­
  vom  1.  Januar  1868)  eine  „volkswirtschaftliche  Kommission"  eingesetzt,
die  ihre  Untersuchung  in  zwei  Abteilungen  vornahm.  Die  erste  Abteilung  wurde,
wie  schon  erwähnt,  in  der  Hauptsache  von  den  Abgeordneten  Moriz  Mohl  und
Deffner  gebildet,  während  die  andere  Abteilung  sich  aus  den  Abgeordneten  Reidel, ­
  v.  Schmidsfeld,  Zeller  und  v.  Mathes  zusammensetzte.
Wir  lassen  hier  zuerst  die  Ermittlungen  folgen,  welche  bezug  auf  die  Herstellungskosten ­
  in  der  Salzgewinnung  auf  den  Staatswerken  nahmen.  Diese
Untersuchungen  der  Produktionskosten  beschränken  sich  ans  das  Kochsalz  und  umfassen ­
  das  Verwaltungsjahr  1865/66.  Zur  besseren  Uebersicht  teilen  wir  diese
Ergebnisse  nachstehend  in  tabellarischer  Zusammenstellung  mit;  berechnet  auf  den
Zentner  Kochsalz  in  Kreuzer:
1)  Verhandlungen  der  württ.  Kammer  der  Abg.  Jahr  1870.  II.  Beil.-Vd.  S.  340.
2)  Verhandlungen  d.  württ.  Kammer  d.  Abg.  Jahr  1867.  I.  Beil.-Bd.  S.  839
und  870.
            
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