Full text: Der Salzhandel, die Salinen und Salzbergwerke Württembergs im 19. Jahrhundert

Zalz-Verkehr auf den wafierstraßen Württembergs 1 ). 
Jahr. 
Verkehr auf dem 
Neckar 
(Talfahrt). 
Jahr. 
Verkehr auf dem 
Neckar 
(Talfahrt). 
1897 
t 
1908 
t 
1898 
1 
1904 
111 721 
1899 
— 
1905 
119 080 
1900 
— 
1906 
109 711 
1901 
6 
1907 
97 449 
1902 
— 
1908 
134 718 
lerken ist hierzu, daß Bergfahrten für den Salztransp 
Neckar nicht stattfinden. Wie aus der Statistik deutlich wird, hat die Salzschiff 
fahrt auf dem Neckar in der Hauptsache erst mit Eröffnung der beiden großen 
Salzbergwerke zu Friedrichshall und Heilbronn eingesetzt. Was die Salztrans 
porte auf dem Bodensee betrifft, soweit hier eine Beteiligung Württembergs vor 
liegt, so sind dieselben so unbedeutend, daß sich eine besondere statistische Auf 
führung erübrigt. 
3. Kapitel. 
Der Kalzpreis. 
Was die geschichtliche Entwicklung des Salzpreises in Württemberg anbe 
trifft, so sind wir, soweit die früheren Jahrhunderte in Frage kommen, hierüber 
nur wenig unterrichtet. Wir wollen daher in dieser Hinsicht vornehmlich das 
19. Jahrhundert berücksichtigen, das uns die Entwicklung des Salzpreises in 
Württemberg etwas klarer verfolgen läßt. 
Die Tatsache, daß der Württembergische Staat auf Grund des Monopolge 
setzes vom Jahre 1807 das alleinige Recht zum Salzhandel besaß, macht es 
ohne weiteres klar, daß die Preisgestaltung des Salzes an verhältnismäßig ein 
fache Bedingungen geknüpft war und daß hier eine Fülle von wirtschaftlichen 
Faktoren bei der Preisbildung ausgeschaltet wurden, die sonst im freien Wett 
bewerb der wirtschaftlichen Kräfte vielfach eine ausschlaggebende Rolle spielen. 
Der Staat als Produzent und Monopolhändler konnte schließlich als Alleinbe 
herrscher des Marktes die Preisbildung nach freiem Ermessen gestalten und in 
der Tat läßt sich eine solche Entwicklung in der Geschichte des Salzpreises in 
Württemberg im vergangenen Jahrhundert bis zum Jahre 1867, dem Jahre 
der Aufhebung des staatlichen Salzprodnktionsmvnvpols, nachweisen. In den 
parlanientarischen Kämpfen der württ. Volksvertretung und Regierung um einen 
hohen oder niedrigen Salzpreis spiegelt sich jahrzehntelang das Bild wirtschaft 
lichen Ringens zu schonender Volksinteressen und höher stehender Staatsinteressen 
wider. Die Monopolstellung des Staates machte es naheliegend, daß der Salz 
preis nicht inimer ausschließlich nach kaufmännischen und technischen Grundsätzen 
bestimmt wurde, vielmehr gewann die allgemeine Finanzlage des Landes mehr 
oder weniger auf die Bildung des Salzpreises einen bestimmten Einfluß. Daß 
1) Statistisches Handbuch für das Königreich Württemberg. Jahrg. 01, S. 83. 
04/05, S. 57. 06/07, S. 77.
	        
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