Zalz-Verkehr auf den wafierstraßen Württembergs 1 ).
Jahr.
Verkehr auf dem
Neckar
(Talfahrt).
Jahr.
Verkehr auf dem
Neckar
(Talfahrt).
1897
t
1908
t
1898
1
1904
111 721
1899
—
1905
119 080
1900
—
1906
109 711
1901
6
1907
97 449
1902
—
1908
134 718
lerken ist hierzu, daß Bergfahrten für den Salztransp
Neckar nicht stattfinden. Wie aus der Statistik deutlich wird, hat die Salzschiff
fahrt auf dem Neckar in der Hauptsache erst mit Eröffnung der beiden großen
Salzbergwerke zu Friedrichshall und Heilbronn eingesetzt. Was die Salztrans
porte auf dem Bodensee betrifft, soweit hier eine Beteiligung Württembergs vor
liegt, so sind dieselben so unbedeutend, daß sich eine besondere statistische Auf
führung erübrigt.
3. Kapitel.
Der Kalzpreis.
Was die geschichtliche Entwicklung des Salzpreises in Württemberg anbe
trifft, so sind wir, soweit die früheren Jahrhunderte in Frage kommen, hierüber
nur wenig unterrichtet. Wir wollen daher in dieser Hinsicht vornehmlich das
19. Jahrhundert berücksichtigen, das uns die Entwicklung des Salzpreises in
Württemberg etwas klarer verfolgen läßt.
Die Tatsache, daß der Württembergische Staat auf Grund des Monopolge
setzes vom Jahre 1807 das alleinige Recht zum Salzhandel besaß, macht es
ohne weiteres klar, daß die Preisgestaltung des Salzes an verhältnismäßig ein
fache Bedingungen geknüpft war und daß hier eine Fülle von wirtschaftlichen
Faktoren bei der Preisbildung ausgeschaltet wurden, die sonst im freien Wett
bewerb der wirtschaftlichen Kräfte vielfach eine ausschlaggebende Rolle spielen.
Der Staat als Produzent und Monopolhändler konnte schließlich als Alleinbe
herrscher des Marktes die Preisbildung nach freiem Ermessen gestalten und in
der Tat läßt sich eine solche Entwicklung in der Geschichte des Salzpreises in
Württemberg im vergangenen Jahrhundert bis zum Jahre 1867, dem Jahre
der Aufhebung des staatlichen Salzprodnktionsmvnvpols, nachweisen. In den
parlanientarischen Kämpfen der württ. Volksvertretung und Regierung um einen
hohen oder niedrigen Salzpreis spiegelt sich jahrzehntelang das Bild wirtschaft
lichen Ringens zu schonender Volksinteressen und höher stehender Staatsinteressen
wider. Die Monopolstellung des Staates machte es naheliegend, daß der Salz
preis nicht inimer ausschließlich nach kaufmännischen und technischen Grundsätzen
bestimmt wurde, vielmehr gewann die allgemeine Finanzlage des Landes mehr
oder weniger auf die Bildung des Salzpreises einen bestimmten Einfluß. Daß
1) Statistisches Handbuch für das Königreich Württemberg. Jahrg. 01, S. 83.
04/05, S. 57. 06/07, S. 77.