Full text : Rechte der Hypothekengläubiger an Miet- und Pachtzinsen

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55.  Rostock:  Zwangsverwalter  L.  schreibt:
„Ueber  Benachteiligung  der  berechtigten  Interessen  der
Hypothekengläubiger  wird  auch  hier  seit  Jahren  geklagt.
In  einer  im  Jahre  1911  übernommenen  Verwaltung,  die  erst
kürzlich  zum  Abschluß  gebracht  ist,  waren  die  Mieten  sogar
bis  zum  Jahre  1913  gepfändet.  Mit  Freuden  begrüße  ich
die  Absicht  des  Verbandes,  diesem  Treiben  ein  Ziel  zu  setzen."
56.  Rostock:  Zwangsverwaltcr  L.  schreibt:
„Hier  in  Rostock  ist  es  so  schlimm,  daß  fast  keine
Zwangsversteigerung  stattfindet,  bei  der  nicht  vorher  die
Mieten  abgetreten  oder  gepfändet  sind."
57.  Schwerin:  Zwangsverwalter  Notar  St.  schreibt:
„Zwangsverwaltungen  werden  von  uns  nur  noch  sehr
selten  beantragt,  da  dieselben  ziemlich  zwecklos  sind,  weil
die  Mietforderungen  in  aller  Regel  abgetreten  oder  gepfändet ­
  sind.  Es  kommt  deshalb  meist  gleich  zu  Zwangsversteigerungen. ­
  Ich  kann  auf  Grund  meiner  Erfahrungen
in  Zwangsversteigerungen  und  Zwangsverwaltungen  erklären, ­
  daß  hierorts  in  aller  Regel  eine  Vorausverfügung
über  die  Mieten  durch  Abtretungen  oder  Pfändung  vorliegt."
58.  Stettin:  Gericht!.  Administrator  K.  schreibt:
„Seit  1891  habe  ich  hier  1190  Grundstücke  in  Zwangsverwaltung. ­
  Nach  meinen  21jährigen  Erfahrungen  wird
in  sehr  häufigen  Fällen  die  Versteigerung  eingeleitet,  weil
die  Mieten  gepfändet  worden  sind  und  ebenfalls  die  Zwangsverwaltungen, ­
  weil  Mieten  gepfändet  oder  zediert  worden
sind.  In  den  letzten  beiden  Jahren  habe  ich  rund  70  Grundstücke ­
  zwangsverwaltet,  davon  waren  25  Prozent  mit  zedierten ­
  oder  gepfändeten  Mieten.  Ich  möchte  behaupten,  daß
mindestens  dieser  Prozentsatz  bei  allen  1200  von  mir  verwalteten ­
  Grundstücken  anzunehmen  ist;  einen  großen  Prozentsatz ­
  der  Zessionen  und  auch  Pfändungen  halte  ich  für
zum  Schein  geschehen.  Nach  meinem  Rechtsgefühl  müßten
Zessionen  sowie  Pfändungen  der  Früchte  hypothekarisch  belasteter ­
  Grundstücke  gesetzlich  überhaupt  unzulässig  sein,
ebenfalls  die  Vorauserhebung  der  Mieten  für  mehr  als
%  Jahr."
59.  Stettin:
»Ich  habe  seit  Dezember  1905  im  ganzen  303  Zwangs-Verwaltungen
  gehabt.  Unter  diesen  waren  im  ganzen  65
Verwaltungen,  bei  denen  bei  Uebergabe  des  Grundstücks
die  Mieten  gepfändet  bezw.  abgetreten  waren.  In  letzter
            
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