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Band II S. 567), sind wenigstens 600 mal 10 500 ffl.
ITIietoerluste (je 3 / 4 van 14 000 III. Jahresmiete) gleich
6 ZOO 000 III. Schaden für die Hypothekengläubiger
festzustellen. Flach den in Anlage C ausgeführten Be
richten ist in anderen Städten des Reichs die Zahl der
Zessionen und Pfändungen kaum geringer, als in Berlin,
und danach läfjf sich der Umfang der FRillionen-Verluste
ermessen, den der Grundkredit im Deutschen Reiche in
folge der angefochtenen Gesetzesvorschriften erleiden muH.
ITlan geht durchaus fehl in der Annahme, dah von
diesen Verlusten die grossen Kreditinstitute: Hypotheken
banken, Versicherungsanstalten, Sparkassen getroffen
werden. Diese Institute beleihen nach gesetzlicher und
statutarischer Vorschrift der Regel nach nur an erster
Stelle und nicht über 60 °/ 0 des Wertes und finden, wie
die Berichte der Hypothekenbanken und Versicherungs
anstalten in Anlage B bestätigen, auch bei abgewirt
schafteten und im Werte gesunkenen Grundstücken der
Regel nach in den durch die Steigerpreise repräsentierten
Substanzwerten der Grundstücke vollen Ausgleich für
Kapital und rückständige Zinsen. Aber die über diese
Grenze hinaus gewährten, an zweiter und dritter Steile
eingetragenen Hypotheken der Privatkapitalisten, kleinen
Rentner, Bauhandwerker, die im Vertrauen auf die
Sicherheit des Immobiliarkredits ihre Spargelder und
Arbeitsverdienste den Hausbesitzern hergeliehen haben,
diese sind es, die, wie in den einzelnen Beispielen der
Anlage A drastisch geschildert wird, in folge der gesetz
lichen Bestimmungen zur Uebernahme der lllietnerluste
bei krstehen der Grundstücke gezwungen werden, wenn
sie nicht, durch die drohenden Verluste geschreckt, sich zur
Preisgabe des ganzen in der Hypothek angelegten Ver
mögens entschliefen. Werden diese Kreditgeber von den
schädlichen Wirkungen der Gesetze unmittelbar betroffen,
so hat doch am letzten Cnde der Grundbesitz selbst den
Schaden zu tragen. Denn eine, wir möchten sagen, selbst
verständliche folge solcher Schädigungen ist, datz sich der
vorsichtige Geldgeber, das Privatkapital, von der gefahr-