Full text: Die Theorie der Volkswirtschaft

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Dreifelderwirtschaft keine besonderen neuen Produktionsmittel. 
Dieser Übergang ruft kein Bedürfnis nach neuen Produktions 
mitteln hervor, sondern ist selbst eine Folge des Mangels an 
Boden. Im 15. Jahrhundert beginnt in Zentralrußland, in den 
Gebieten der Flüsse Oka und Wolga und im Lande Nowgorod, 
wie die Grundbücher beweisen, die Dreifelderwirtschaft sich zu 
verbreiten.*) Indes ist im 16. Jahrhundert die faktisch schon 
herrschende Hörigkeit noch nicht gesetzlich anerkannt.**) Erst 
dann, als die Ausdehnung des russischen Staates in der Richtung 
nach Osten die Auswanderung ermöglichte, suchten die 
Grundbesitzer die Bauern mittels der Staats 
gewalt an die Scholle zu fesseln. Beachtenswert ist 
dabei, daß man mit der Abnahme der Bevölkerungs 
dichte, infolge der Kolonisation von neuen Gegenden, von 
der Dreifelderwirtschaft zur extensiven Kul 
tur zurückkehrte. Diese Tatsache beweist schlagend, daß 
die extensive Wirtschaft produktiver ist als die intensive, und daß 
die Bevölkerung zu der letzteren nur unter dem Zwang der Not 
wendigkeit, nur infolge des Mangels an freiem Boden übergeht. 
Die Wirtschaftshistoriker erklären gewöhnlich die Umwand 
lung der freien Ackerbauer in Leibeigene durch politische 
Momente oder gar dadurch, daß die Grundbesitzer ihre Interessen 
erkannt kätten.***) Wir haben aber soeben gesehen, daß die Hörig 
keitsverhältnisse faktisch früher existierten als sie gesetzlich fest 
gelegt wurden, als ob die Bevölkerung sich selbst freiwillig der 
Unterjochung unterworfen hätte. Wir haben auch die Ursache 
schon kennen gelernt, die diese Hörigkeitsverhältnisse hervor 
rief: das Darleihen von Produktionsmitteln. Die 
Stellung der Schuldner nähert sich damit der Lage der Skla 
ven, und die Sklaverei ihrerseits wird überflüssig, weil die Grund 
besitzer die Arbeit freier Leute mit größerem Erfolg ausbeuten 
*) Roschkow, Stadt und Land in der russischen Geschichte, 
1902, S. 27. 
**) Wladimirsky Budanow, a. a. O., S. 147. 
***) Siehe beispielsweise Inama Sternegg, Große Grundherrschaften 
in Deutschland, Leipzig 1878, S. 73—74.
	        
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