Full text: Grundzüge des positiven Völkerrechts

Konterbande. 
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zeuge benutzt werden können; Werkzeuge und Vorrichtungen, die aus 
schließlich zur Anfertigung von Kriegsmaterial oder zur Anfertigung 
und Ausbesserung von Waffen und von Landkriegs- oder Seekriegs 
material hergestellt sind. 
Gegenstände und Stoffe, die ausschließlich für den Krieg verwendet 
werden, können in die Liste der absoluten Kriegskonterbande mittels 
einer Erklärung, die bekannt zu geben ist, aufgenommen werden. Die 
Bekanntgabe wird an die Regierungen der anderen Mächte oder an 
deren bei der erklärenden Macht beglaubigten Vertreter gerichtet. Eine 
Bekanntgabe, die nach Beginn der Feindseligkeiten stattfindet, wird 
nur an die neutralen Mächte gerichtet. 
b) Die res ancipitis usus, relative Konterbande. 
Als Kriegskonterbande werden ohne weiteres folgende für kriege 
rische wie für friedliche Zwecke verwendbare, unter der Bezeichnung 
relative Konterbande begriffene Gegenstände und Stoffe angesehen: 
Lebensmittel; Furage und zur Viehfütterung geeignete Körner 
früchte; für militärische Zwecke geeignete Kleidungsstücke, Kleidungs 
stoffe und Schuhwerk; Gold und Silber, geprägt und in Barren, sowie 
Papiergeld; für den Krieg verwendbare Fuhrwerke jeder Art und ihre 
Bestandteile; Schiffe, Boote und Fahrzeuge jeder Art, Schwimmdocks 
und Vorrichtungen für Trockendocks sowie ihre Bestandteile; festes oder 
rollendes Eisenbahnmaterial, Telegraphen-, Funkentelegraphen- und 
Telephonmaterial; Luftschiffe und Flugmaschinen, ihre als solche kennt 
lichen Bestandteile sowie Zubehörstücke, Gegenstände und Stoffe, die 
erkennbar zur Luftschiffahrt oder zu Flugzwecken dienen sollen; 
Feuerungsmaterial und Schmierstoffe; Schießpulver und Spreng 
stoffe, die nicht besonders für den Krieg bestimmt sind; Stacheldraht 
sowie die zu dessen Befestigung und Zerschneidung dienenden Werk 
zeuge; Hufeisen und Hufschmiedegerät; Geschirr und Sattelzeug; 
Doppelgläser, Fernrohre, Chronometer und nautische Instrumente 
aller Art. 
Gegenstände und Stoffe, die für kriegerische wie für friedliche Zwecke 
verwendbar und nicht schon vorstehend aufgeführt sind, können mittels 
einer Erklärung, die bekannt zu geben ist, in die Liste der relativen 
Konterbande aufgenommen werden. 
c) Ter Verzicht des Artikels 26. 
Verzichtet eine Macht ihrerseits darauf, Gegenstände und Stoffe, 
die zu einer der vorher aufgezählten Gruppen gehören, als Kriegs-
	        
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