Konterbande.
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zeuge benutzt werden können; Werkzeuge und Vorrichtungen, die aus
schließlich zur Anfertigung von Kriegsmaterial oder zur Anfertigung
und Ausbesserung von Waffen und von Landkriegs- oder Seekriegs
material hergestellt sind.
Gegenstände und Stoffe, die ausschließlich für den Krieg verwendet
werden, können in die Liste der absoluten Kriegskonterbande mittels
einer Erklärung, die bekannt zu geben ist, aufgenommen werden. Die
Bekanntgabe wird an die Regierungen der anderen Mächte oder an
deren bei der erklärenden Macht beglaubigten Vertreter gerichtet. Eine
Bekanntgabe, die nach Beginn der Feindseligkeiten stattfindet, wird
nur an die neutralen Mächte gerichtet.
b) Die res ancipitis usus, relative Konterbande.
Als Kriegskonterbande werden ohne weiteres folgende für kriege
rische wie für friedliche Zwecke verwendbare, unter der Bezeichnung
relative Konterbande begriffene Gegenstände und Stoffe angesehen:
Lebensmittel; Furage und zur Viehfütterung geeignete Körner
früchte; für militärische Zwecke geeignete Kleidungsstücke, Kleidungs
stoffe und Schuhwerk; Gold und Silber, geprägt und in Barren, sowie
Papiergeld; für den Krieg verwendbare Fuhrwerke jeder Art und ihre
Bestandteile; Schiffe, Boote und Fahrzeuge jeder Art, Schwimmdocks
und Vorrichtungen für Trockendocks sowie ihre Bestandteile; festes oder
rollendes Eisenbahnmaterial, Telegraphen-, Funkentelegraphen- und
Telephonmaterial; Luftschiffe und Flugmaschinen, ihre als solche kennt
lichen Bestandteile sowie Zubehörstücke, Gegenstände und Stoffe, die
erkennbar zur Luftschiffahrt oder zu Flugzwecken dienen sollen;
Feuerungsmaterial und Schmierstoffe; Schießpulver und Spreng
stoffe, die nicht besonders für den Krieg bestimmt sind; Stacheldraht
sowie die zu dessen Befestigung und Zerschneidung dienenden Werk
zeuge; Hufeisen und Hufschmiedegerät; Geschirr und Sattelzeug;
Doppelgläser, Fernrohre, Chronometer und nautische Instrumente
aller Art.
Gegenstände und Stoffe, die für kriegerische wie für friedliche Zwecke
verwendbar und nicht schon vorstehend aufgeführt sind, können mittels
einer Erklärung, die bekannt zu geben ist, in die Liste der relativen
Konterbande aufgenommen werden.
c) Ter Verzicht des Artikels 26.
Verzichtet eine Macht ihrerseits darauf, Gegenstände und Stoffe,
die zu einer der vorher aufgezählten Gruppen gehören, als Kriegs-