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der Betätigung, das auch in mancher Beziehung genutzt worden
ist. Es sei an die Fleischbeschau- und Trichinenschaustatistik, an
die Statistik der Säuglingssterblichkeit einzelner Kreise erinnert.
Es erweist sich daher nur ein Weg als gangbar und das ist
die Regelung der Statistik durch das Reich. Eine wirkliche Re
form wird aber, das muß vorausgeschickt werden, eine Revolution
der Staatsgrundlagen bedeuten 1 ). Denn die Integrität der Statistik
muß schon in der Verfassung gewährleistet werden. Es müßte
also demzufolge ein Gesetz betreffend die Statistik erlassen werden,
das einem Staatsgrundgesetz gleichkäme und mit besonderen Garan
tien zu umgeben wäre 2 ). Über das Deutsche Reich müßte sich ein
Netz von statistischen Bezirken erstrecken. Diese könnten zunächst
in möglichster Angliederung an die Bundesstaaten, soweit diese eine
eigene Landesstatistik haben, gebildet werden. Die Abgrenzung
der Bezirke müßte unter wissenschaftlichen Gesichtspunkten in ein
gehenden Beratungen, zu denen auch die Vertreter der Verwaltung
Zutritt hätten, erfolgen. Unter den wissenschaftlichen Gesichts
punkten wären an erster Stelle die bevölkerungswissenschaftlichen,
die ethnischen, die der Rasse und Nationalität zu nennen, dann
die wirtschaftlichen, geographischen, klimatischen usw. Diese Be
zirke, die dann weiterhin nach unten zu gliedern wären unter ent
sprechender Berücksichtigung natürlich des jeweiligen Landes
charakters, würden Statistische Ämter erhalten, die unter voller
Souveränität der wissenschaftlichen Selbständigkeit von der den
Ministerien koordinierten Statistischen Zentralstelle zu ressortieren
hätten.
Die Ausspinnung dieses Planes ist natürlich müßig, es kann
nur gesagt werden, daß er eine vollständige Dezentralisation der
Statistik und eine ganz andere Gestaltung der Öffentlichkeit
und der wissenschaftlichen Bearbeitung der Ergebnisse bedeuten
würde. Die erste praktische Folge wäre dann, daß die Frage des
Ausbaues der örtlichen Statistik, die eine Lebensfrage der staat
lichen Statistik ist, damit gelöst wäre. Die allgemeine Erkenntnis
der Reichsstatistik, die wegen des Eingehens auf die vielen Einzel
heiten der territorialen Gebiete, gelinde ausgedrückt, eine sehr
grobe war, würde eine bessere und in bezug auf die kleinen Ver
*) Vgl. meine Ausführungen auf der 2. Tagung der Deutschen Statistischen Ge
sellschaft zu Berlin am 22. Oktober 1912 in der Diskussion zum Verhandlungsgegen
stand: Statistik und Verwaltung. Abgedruckt im Deutschen Statistischen Zentralblatt,
5. Jahrgang, 1913. Heft 1, Beilage.
2 ) Etwas ähnliches fordert neuerdings Schmid a. a. O., S. 244.