Full text: Statistik und Verwaltung mit besonderer Berücksichtigung der preussischen Verwaltungsreform

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der Betätigung, das auch in mancher Beziehung genutzt worden 
ist. Es sei an die Fleischbeschau- und Trichinenschaustatistik, an 
die Statistik der Säuglingssterblichkeit einzelner Kreise erinnert. 
Es erweist sich daher nur ein Weg als gangbar und das ist 
die Regelung der Statistik durch das Reich. Eine wirkliche Re 
form wird aber, das muß vorausgeschickt werden, eine Revolution 
der Staatsgrundlagen bedeuten 1 ). Denn die Integrität der Statistik 
muß schon in der Verfassung gewährleistet werden. Es müßte 
also demzufolge ein Gesetz betreffend die Statistik erlassen werden, 
das einem Staatsgrundgesetz gleichkäme und mit besonderen Garan 
tien zu umgeben wäre 2 ). Über das Deutsche Reich müßte sich ein 
Netz von statistischen Bezirken erstrecken. Diese könnten zunächst 
in möglichster Angliederung an die Bundesstaaten, soweit diese eine 
eigene Landesstatistik haben, gebildet werden. Die Abgrenzung 
der Bezirke müßte unter wissenschaftlichen Gesichtspunkten in ein 
gehenden Beratungen, zu denen auch die Vertreter der Verwaltung 
Zutritt hätten, erfolgen. Unter den wissenschaftlichen Gesichts 
punkten wären an erster Stelle die bevölkerungswissenschaftlichen, 
die ethnischen, die der Rasse und Nationalität zu nennen, dann 
die wirtschaftlichen, geographischen, klimatischen usw. Diese Be 
zirke, die dann weiterhin nach unten zu gliedern wären unter ent 
sprechender Berücksichtigung natürlich des jeweiligen Landes 
charakters, würden Statistische Ämter erhalten, die unter voller 
Souveränität der wissenschaftlichen Selbständigkeit von der den 
Ministerien koordinierten Statistischen Zentralstelle zu ressortieren 
hätten. 
Die Ausspinnung dieses Planes ist natürlich müßig, es kann 
nur gesagt werden, daß er eine vollständige Dezentralisation der 
Statistik und eine ganz andere Gestaltung der Öffentlichkeit 
und der wissenschaftlichen Bearbeitung der Ergebnisse bedeuten 
würde. Die erste praktische Folge wäre dann, daß die Frage des 
Ausbaues der örtlichen Statistik, die eine Lebensfrage der staat 
lichen Statistik ist, damit gelöst wäre. Die allgemeine Erkenntnis 
der Reichsstatistik, die wegen des Eingehens auf die vielen Einzel 
heiten der territorialen Gebiete, gelinde ausgedrückt, eine sehr 
grobe war, würde eine bessere und in bezug auf die kleinen Ver 
*) Vgl. meine Ausführungen auf der 2. Tagung der Deutschen Statistischen Ge 
sellschaft zu Berlin am 22. Oktober 1912 in der Diskussion zum Verhandlungsgegen 
stand: Statistik und Verwaltung. Abgedruckt im Deutschen Statistischen Zentralblatt, 
5. Jahrgang, 1913. Heft 1, Beilage. 
2 ) Etwas ähnliches fordert neuerdings Schmid a. a. O., S. 244.
	        
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