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Die Bodenreform im Lichte des Freihandels.
Während also 100 Kilogramm (2 Zentner) Weizen an
20 Mk., Roggen an 18 Mk. Produktionskosten fordern, ist
der Erlös des Großhändlers vom ersteren 14,90, für letzteren
11,50 Mk. (Anfang 1889). Dabei ist zu bemerken, daß diese
Großhandelspreise nur beschnitten an die Produzenten
gelangen, da bekanntlich der Zwischenhandel, was freilich
mehr vom Detailhandel gilt, die Waren enorm verteuert.
Kein Wunder demnach, wenn die Bauern nicht in der
Lage sind, ihren Abgaben an Staat und Kommunen sowohl
als besonders ihren Zinsverpflichtungen resp. den Pacht
zahlungen nachzukommen, daß sie im Gegenteil zu neuen
Hypothekenaufnahmen schreiten müssen. Da der Grund
besitz und seine Verschuldung bei der Vermögensab
schätzung des Besitzers die Personalschulden weit überwiegt,
so kann eine Feststellung der Grundschulden so ziemlich
ein Fingerzeig für die Vermögenslage sein. Wie im Jahre
1882 schon für eine Anzahl von Amtsgerichten eine Er
mittelung der Verschuldung stattgefunden, so liegt jetzt
eine solche für die gesamte preußische Monarchie vor, und
zwar für die drei Jahre 1886/87 bis 1888/89. Zwar deckt
sich, wie die „Neue Allgemeine Zeitung“ bemerkt, die buch
mäßige Verschuldung und deren Bewegung keineswegs mit
der wirklichen; manche in einem Jahre abgezahlten Hypotheken
bleiben zunächst ungelöscht; es stehen diesen aber sicher
auch viele in demselben Jahre gelöschte, in Wirklichkeit
schon früher abgetragene Schulden gegenüber, und man
wird annehmen dürfen, daß diese und andere Abweichungen
der buchmäßigen von den wirklichen Verhältnissen, wenn
nicht in einem einzelnen Jahre, so doch je länger je mehr
sich ausgleichen werden, so daß eine längere Zeit fort
gesetzter Statistik der Hypothekenbewegung in der Tat
ziemlich zuverlässig über den Gang der Verschuldung
unseres Grundbesitzes unterrichten würde. Es ergab sich
bei der Erhebung ein Überschuß der Eintragungen über